Eine Ausstellungsversicherung ist für alle Teilnehmer an Messen, Events und Ausstellungen von großer Bedeutung. Mit der Versicherung lassen sich Waren und der Messestand gegen Schäden und Verlust zuverlässig absichern. Die Ausstellungsversicherung ist nicht nur für die Dauer der Messe gültig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den An- und Abtransport. In den Vertrag sollten alle Güter mit jeweiligem Verpackungsmaterial, der Messestand und die Standardausrüstung des Ausstellers aufgenommen werden. Aussteller sollten jedoch berücksichtigen, dass die meisten Versicherungen eine Reihe an Waren im Standardtarif ausschließen. Dazu gehören unter anderem lebende Tiere, Antiquitäten, Pelze und Kunstgegenstände. Handelt der Aussteller mit solchen Waren, sollte der Versicherungsschutz entsprechend erweitert werden. Darüber hinaus gelten verschiedenste Gefahren und Schäden, bei denen die Ausstellungsversicherung nicht einspringt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schäden aufgrund höherer Gewalt entstanden sind oder wertvolle Güter kleinen Formats gestohlen werden. Der Versicherte sollte sich daher ganz genau über den jeweiligen Versicherungsschutz informieren und gegebenenfalls einen Zusatztarif auswählen.
Die Ausstellungsversicherung versichert sowohl Ausstellungsgüter aller Art als auch den Ausstellungsstand und schützt den Aussteller vor finanziellen Verlust. Mit der Versicherung lassen sich die Risiken während der Messe sowie beim Transport besser kalkulieren. Häufig gilt die Versicherung nicht nur im Inland, sondern auch weltweit auf allen Messen und Ausstellungen. Die Ausstellungsversicherung ersetzt den gemeinen Handelswert der Ware, wenn diese verloren geht oder ein Totalschaden vorliegt. Sollten die Güter nur beschädigt sein, kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf. Die Versicherung lässt sich nach Bedarf für einzelne Veranstaltungen oder auch für ein ganzes Jahr abschließen. Da der Versicherungsschutz wesentlich von der Art der Güter und dem Warenwert abhängt, wird die Ausstellungsversicherung von den meisten Versicherungen individuell vereinbart. Für Aussteller, die ihre Waren im Freien oder in Zelten präsentieren, gibt es gesonderte Ergänzungen. Der Standardschutz gilt in diesen Fällen nicht. Außerdem lässt sich die Versicherung auf bestimmte Gefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser oder Einbruch beschränken. Weitere Gefahren höherer Gewalt, darunter Krieg und Streik, können optional mitversichert werden.

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