Seit 2005 sind unbemannte Flugobjekte, wie z.B. Drohnen, in Deutschland versicherungspflichtig. Der Versicherungsschutz im Falle von Personen- und Sachschäden durch die Drohne sowie das unerlaubte Fotografieren von Personen stellen heikle Themen dar, die man vor der ersten Inbetriebnahme klären sollte.

Als Drohnenbesitzer sollte man in jedem Fall mit seiner Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, inwieweit unbemannte Flugobjekte von der Privathaftpflicht-Police mit abgedeckt werden. Es kann nämlich durchaus sein, dass Drohnen, die als Spielzeug gelten, sogar von der Privathaftpflicht abgedeckt werden. Dies sollte man sich schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen.

Allerdings ist zur Privathaftpflicht eine Zusatzversicherung ratsam, da so mögliche Personen- und Sachschäden durch den Absturz der Drohne abgedeckt sind. Dies kann durch eine Zusatzpolice abgeschlossen oder in die private Haftpflichtversicherung eingegliedert werden. Zudem bieten zahlreiche Modellflug-Clubs die versicherte Nutzung der Drohne auf dem Vereinsgelände an. Jedoch ist die Benutzung andernorts nicht mitinbegriffen, hier käme dann wieder die Privathaftpflicht zum Tragen: Denn im Falle eines Schadens, der durch die Drohne im Privatgebrauch verursacht wird, haftet der Halter. Im Übrigen kann sich jeder für den Privatgebrauch eine Drohne anschaffen. Für Modelle bis fünf Kilogramm ist keine besonderen Nutzungserlaubnis notwendig. Wer die Drohne selbst vor Schäden versichern möchte, sollte eine Kasko-Versicherung in Betracht ziehen, da diese auch Absturzschäden und Bedienfehler des Flugobjekts selbst abdeckt.

Ein weiteres heikles Thema für Drohnenbesitzer sind Persönlichkeitsrechte. Private Drohnen sind oft mit Foto- und Filmkameras ausgestattet. So lassen sich in der Vogelperspektive zwar tolle Bilder machen, jedoch sollte man hier sehr genau darauf achten, dass man nicht unerlaubt Personen fotografiert oder filmt, denn diese können die Veröffentlichung des Materials über das Internet verbieten. Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet es sich an, vorher stets um Film- oder Fotoerlaubnis zu bitten.

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