Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die fortlaufenden Kosten eines Unternehmens, kommt es aufgrund brandbedingter Sachschäden zur Unterbrechung der Arbeitsabläufe. Zu den versicherten Ursachen für einen betrieblichen Stillstand oder eine teilweise Betriebsunterbrechung zählen Sachschäden durch Brand und Blitzschlag, sowie Folgeschäden durch Löschwasser und der Abriss einsturzgefährdeter Gebäude oder Gebäudeteile. Die Unterbrechung des Betriebs bezeichnet jegliche Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs, die aus einem Sachschaden resultiert und den Stillstand der Betriebsamkeit mit weiter laufenden Kosten verbindet. Während einer Betriebsunterbrechung entfällt der Betriebsgewinn, aus dem Löhne und Gehälter, laufende Betriebskosten und Mieten oder Pacht finanziert werden. Die Kostenübernahme der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung ist an die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Faktoren zur Vermeidung von Bränden gebunden. Dazu gehören die regelmäßige Wartung elektrischer Geräte und Anlagen, brandverhütende Maßnahmen und die Ausstattung des Unternehmens mit Feuerlöschern. Tritt trotz aller ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung von Feuer ein Brand ein, schützt die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung vor finanziellen Folgeschäden im Zeitraum des betrieblichen Stillstandes. Eine Betriebsunterbrechung kann auf ungewisse Zeit von Nöten sein und lässt sich nicht im Vorfeld kalkulieren. Die Leistungen einer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung werden in der Regel für die Laufzeit von einem Jahr gezahlt. Eine Verlängerung des Zeitraumes kann bei Vertragsabschluss vereinbart, muss aber vor Eintreten eines Schadens bei der Versicherung erbeten werden.
Über die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung können ausschließlich vom Umsatz unabhängige Kosten geltend gemacht werden. Ein Gutachten über die Notwendigkeit der Betriebsunterbrechung liegt einer Kostenübernahme zugrunde und wird im Auftrag des Versicherungsnehmers von der Versicherungsgesellschaft erstellt. Das Gutachten schließt unter anderem aus, dass der Brand durch Eigenverschulden oder Mitverschulden des Versicherungsnehmers entstanden ist. Um im Versicherungsfall adäquat und entsprechend der Realkosten abgesichert zu sein, werden die Anzahl der Mitarbeiter, die Unternehmensgröße und die Höhe der anfallenden Betriebskosten im Versicherungsvertrag fixiert. Die Kostenübernahme erfolgt anhand der vertraglichen Vereinbarung und basiert auf den ermittelten nachweisbaren Angaben des Unternehmens. Einige Versicherungsgesellschaften übernehmen zusätzlich Leistungen für Baumaterialien und Rohstoffe, stehen diese im direkten Zusammenhang mit der Beendigung der Betriebsunterbrechung und sind für eine frühzeitige Wiederherstellung des Betriebs notwendig. Bei dieser Kostenübernahme handelt es sich nicht um Standardleistungen der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, wodurch diese Option zusätzlich gebucht und im Vertrag vermerkt werden muss. Eine umgehende Schadensmeldung ist die Grundlage der Kostenerstattung nach einem Brand.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen