Der Abschluss einer Lebensversicherung gehört für viele zu einer perfekten Vorsorge und Absicherung dazu. Doch in Zeiten fallender Zinsen und unsicherer Wirtschaftspolitik sinkt die Attraktivität vieler Versicherungsangebote und so mancher denkt über einen Ausstieg nach. Das Problem dabei ist, dass dieser meist deutlich zu Lasten des Policeninhabers geht. Wer umsichtig handelt und sich genau überlegt, welche Schritte er tätigt, kann jedoch großen finanziellen Schaden einfach vermeiden. Die eindeutige Rechtslage ist hier auf Seiten der Versicherungsnehmer.

Die Frage, ob eine Lebensversicherung noch eine sinnvolle und lukrative Rendite erreicht, ist meist sehr komplex und nicht einfach zu beantworten. Doch wer einen Ausstieg ins Auge fasst, hat nun die Option des Widerrufs, der vor allem bei Kapitallebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, zum Tragen kommen kann. Eine Rückabwicklung der Lebensversicherung ist dann eine Möglichkeit, wenn zum Beispiel bei Vertragsabschluss formale Fehler gemacht wurden. Das kann nämlich dazu führen, dass der Versicherungsnehmer noch Jahre später vom Widerrufsrecht, das gesetzlich verankert ist, Gebrauch machen kann. Auch wenn der Vertrag der Lebensversicherung bereits gekündigt wurde und der Versicherungsnehmer beispielsweise den Rückkaufswert bereits ausbezahlt bekommen hat, kann das Widerrufsrecht noch zum Tragen kommen.

Das sogenannte Policenmodell, das vorwiegend in der Zeit zwischen 1994 und 2007 praktiziert wurde, ist sehr häufig mit fehlerhaften Vertragsabschlüssen in Verbindung zu bringen. Wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird so gestellt, als ob er den Vertrag nie unterschrieben hätte. Damit ist im Unterschied zu einer Kündigung der Polizze, bei der nur die eingezahlten Beträge von der Versicherung wieder an den Versicherungsnehmer rück gezahlt werden, der Anspruch auf die komplette Rückzahlung der gezahlten Summe. Provisionen, Abschlussgebühren und sonstige Gebühren und Kosten dürfen von der Versicherung nicht einbehalten werden, sondern müssen wieder an den Konsumenten ausbezahlt werden. Zusätzlich gibt es eine Verzinsung der Beiträge, egal wie lange diese gezahlt wurde. Diese liegt dem Vernehmen von Experten nach deutlich höher als es derzeitige normale Bankzinsen oder Veranlagungszinsen tun.

Wurde bereits der Rückkaufswert wieder an den Versicherungsnehmer überwiesen, so hat dieser noch Anspruch auf die restlichen Forderungen und muss die Differenz aus dem erhaltenen Betrag und den zustehenden Nebengebühren und Verzinsung noch erstattet bekommen.

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