In der heutigen Zeit haben viele Menschen eine Lebensversicherung abgeschlossen. Ändert sich die Einkommenssituation oder gibt es andere Gründe, um sich davon wieder distanzieren zu wollen, gibt es unterschiedliche Optionen. Je nach Zeitpunkt und Vertragsdauer kann ein gesetzlicher Widerruf, eine Kündigung oder ein individueller Verkauf erfolgen.

 

Beim Widerruf auf Fristen achten

 

Wer seine Unterschrift unter den Versicherungsvertrag gesetzt hat, kann dies innerhalb von 14 Tagen wieder widerrufen. Wichtig ist dabei, dass das entsprechende Schreiben rechtzeitig beim Versicherungsanbieter eintrifft. Eine Begründung für den Widerruf braucht es aber nicht. Wichtig ist, dass das Versicherungsunternehmen den Kunden auf sein Widerrufsrecht explizit hingewiesen hat. Ist dies nicht der Fall, kann ein Versicherter sogar bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Betrages vom Vertrag zurücktreten. Damit sind die Chancen mittels Widerruf aus einem Vertrag der Lebensversicherung aussteigen zu können, ist damit sehr hoch. Denn auch widersprüchliche Angaben über den Rückkaufswert oder die Überschussbeteiligung sprechen dem Konsumenten das Widerrufsrecht zu.

 

Auch ein Rücktritt kann sich lohnen

 

Die Frist für einen Rücktritt vom Vertrag beginnt mit Erhalt der Police zu laufen. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Versicherungsscheines muss der Rücktritt erklärt werden. Auch hier muss kein Grund angegeben sein, sicherheitshalber sollte aber ein Brief an die Versicherung verfasst und versandt werden. Wird der Versicherungsnehmer nicht auf seine Ausstiegsmöglichkeit bzw. Möglichkeit der Vertragskündigung hingewiesen, verlängert sich die Frist für die Kündigung auf vier Wochen nach dem die erste Prämie gezahlt wurde.

 

Beim Verkauf der Lebensversicherung vorsichtig sein

 

Wer glaubt, sich seine Lebensversicherung nicht mehr leisten zu können oder aber schnell zu Geld kommen möchte, kann seinen Versicherungsvertrag auch verkaufen. Dabei bekommt er den Rückkaufswert der Police ausbezahlt, der meist deutlich unter den eingezahlten Beträgen liegt. Die Versicherung besteht allerdings weiter und wird im Unterschied zu einer Kündigung nicht aufgelöst. Nachteil eines Verkaufs ist neben der geringeren Summe, die ausbezahlt wird, auch die Tatsache, dass der Käufer die Versicherung übertragen bekommt und damit auch von möglichen Renditen in der Zukunft profitiert. Damit kann er nochmal deutlich Gewinn erzielen. Sollte ein Versicherungsnehmer einen Verkauf seiner Police in Erwägung ziehen, sollte unbedingt auf einen seriösen Käufer geachtet werden.

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