Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Thomas Andrew Backenhaus

Makler für Finanzdienstleistungen

Nelkenweg 8

26427 Neuharlingersiel

Kontakt:

Telefon: +49 163 61 55 653

E-Mail: info@geld-finanzierung-immo.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.

Registergericht: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Registernummer: D-INC8-ZR904-69

Aufsichtsbehörde:

IHK für Ostfriesland und Papenburg

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Name und Sitz des Versicherers:

ERGO Versicherung AG

40198 Düsseldorf

Geltungsraum der Versicherung: Gesamtes Gebiet der Mitgliedschaft der Europäischen Union

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Thomas A. Backenhaus

Nelkenweg 8

D 26427 Neuharlingersiel

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail- Adresse finden Sie oben im Impressum.

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Finanzanlagenvermittler

Erlaubnisinhaber

Registrierungsnummer: D-F-121-XV8H-20

Name: Backenhaus

Vorname: Thomas

Tätigkeitsart: Finanzanlagenvermittler

Betriebliche Anschrift

Straße: Nelkenweg 8

Ort: 26427 Neuharlingersiel

Erlaubnisbehörde

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Ringstr. 4

26721 Emden

Registrierungsbehörde

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Ringstr. 4

26721 Emden

Niedersachsen

Einträge in anderen Registern

Register: Immobiliardarlehen

Registrierungsnummer: D-W-121-5A11-16

Erlaubnisumfang

Eintragungspflichtiger besitzt eine Erlaubnis als Finanzanlagen-vermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO.

Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von:

Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offnen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)

Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagengesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO)

 

Haftung für Inhalte

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Information für die Kunden auf der Homepage

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Urheberrecht

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Quelle: e-recht24.de

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