Die Einheitsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die überwiegend in der Textilbranche abgeschlossen wird. Auch Unternehmen, die sich der Herstellung von Rauchwaren verschrieben haben, kennen die Einheitsversicherung und nutzen sie zur Minderung bestehender Risiken. Die Modalitäten für den Abschluss der Versicherung sind in den so genannten „Allgemeinen Bedingungen für die Einheit-Versicherung“ geregelt. Dafür gilt die einheitliche Richtlinie mit der Bezeichnung EVB 91, die sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Anbieter bindend ist.
Im Detail verbindet die Einheitsversicherung zwei verschiedene Versicherungsgruppen miteinander. Aus diesem Grund wird sie auch als verbundene Versicherung bezeichnet. Die Einheitsversicherung besteht aus einer Absicherung für den Transport von Waren und aus einer Sachversicherung. In der Textilbranche wird sind verschiedene Bereiche abgesichert. So schließen Unternehmen eine Einheitsversicherung ab, die sich mit der Herstellung von Textilwaren und mit der Veredelung von Textilien beschäftigen. Weiterhin wird die Einheitsversicherung von Wäschereien und Reinigungen angefragt. Auch die Hersteller von Lederbekleidung können zum Schutz der Sachwerte und vor Transportschäden eine Einheitsversicherung abschließen.
Unternehmen, die einer Räucherei betreiben, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich für den Abschluss der Police zu entscheiden. In der Regel bildet die Versicherung in der gesamten Branche einen festen Teil der Betriebsausgaben.
Mit dem Abschluss der Einheitsversicherung ist das Unternehmen gegen alle Eventualitäten abgesichert, die im Zusammenhang mit dem Transport der gefertigten Waren passieren und die Waren beschädigen können. Dies betrifft in erster Linie Unfälle, nach denen die Ware nicht mehr brauchbar ist. Der Wert der Waren wird in diesem Falle von der Einheitsversicherung ersetzt und dem Unternehmen entsteht kein wirtschaftlicher Schaden. Aber auch Probleme, die während der Fertigung der Waren auftreten können, sind im Versicherungsschutz enthalten. Der Versicherungsschutz greift nicht nur für die fertigen Waren, sondern auch für Produkte, die sich im Produktionsprozess befinden, sowie für alle Rohstoffe, die für die Fertigung der Waren benötigt werden. Bricht beispielsweise während der Produktion ein Brand aus, können alle Waren, die sich bereits in der Fertigung befanden, von der Versicherung ersetzt werden. Gleiches gilt für die Rohstoffe, die eingelagert waren und für die Verarbeitung zur Verfügung gestanden haben. Weitere Versicherungsleistungen betreffen den Diebstahl von Waren oder Rohstoffen und die Vernichtung durch Naturkatastrophen und höhere Gewalt.

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