Exportorientierte Unternehmen gehen besondere Risiken ein. Bisweilen kann oder will ein Kunde im Ausland nicht zahlen, obwohl er die Ware bereits erhalten hat. Bei einem Zahlungsausfall sind Forderungen jedoch schwieriger geltend zu machen als im Inland. Die Export-Schutzversicherung sichert den Exporteur gegen Schadensfälle im Außenhandel ab. Da der deutsche Staat ein Interesse an einer funktionierenden Exportwirtschaft hat, können Unternehmen sich über staatlich ausgegebene Exportkreditgarantien absichern. Diese Garantien werden Hermesdeckungen genannt und auf Antrag für Exporte in Länder außerhalb der EU gewährt. Nur im Ausnahmefall kann auch ein Exportgeschäft mit einem EU-Land über eine Hermesbürgschaft abgesichert werden. Schäden, die nicht wirtschaftlicher oder politischer Natur sind, deckt die Hermesbürgschaft nicht ab. Zu den nicht versicherbaren Risiken zählen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Großunfälle und Piraterie.
Neben dem Staat decken private Anbieter mit speziell angepassten Versicherungsprodukten das Forderungsausfallrisiko eines Exporteurs ab. Zu den Risiken, die ein privater Versicherer im Rahmen einer Export-Schutzversicherung übernimmt, gehören wirtschaftliche Nachteile durch Zahlungsausfall, Zahlungsverzug oder erzwungenen Produktionsabbruch. Ein Produktionsabbruch wird über eine Fabrikationsrisikodeckung abgesichert. Grund für die Einstellung einer Produktion kann die Insolvenz des ausländischen Kunden sein. Auch eine Vertragsverletzung, die einseitige Kündigung eines Vertrags, kriegerische Ereignisse oder ein zwischenzeitlich eingetretenes Embargo können zum Abbruch einer Produktionsvorbereitung oder bereits angelaufenen Produktion führen. Die durch Aufnahme eines Bestellerkredits ausgelösten Finanzkreditrisiken lassen sich über eine Finanzkreditdeckung absichern. Der Abschluss einer Finanzkreditversicherung erleichtert die Kreditzusage durch ein in die Transaktion involviertes Kreditinstitut, wenn die Solvenz des Importeurs durch den Finanzierer schwer einzuschätzen ist oder instabile politische und wirtschaftliche Verhältnisse eine fristgerechte Rückzahlung fraglich machen. Bei privaten wie bei staatlichen Produkten zur Export-Schutzversicherung hat der Versicherungsnehmer stets einen Teil des entstandenen Schadens im Rahmen einer Selbstbeteiligung zu tragen. Bei Hermesdeckungen liegt die Höhe der Selbstbeteiligung bei 5 Prozent, sofern der Ausfall durch politische Verhältnisse verursacht wird. An einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen Gründen ist das Unternehmen mit 15 Prozent des Auftragswertes beteiligt.