Die Exzedentenversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich Vermögensschäden und Haftpflicht. Sie wird nicht als solitäre Versicherung abgeschlossen, sondern setzt eine Grundversicherung in der Vermögensschaden-Haftpflicht oder privaten Haftpflicht voraus. Alle die primäre Versicherungssumme übersteigenden Schäden werden von der Exzedentenversicherung übernommen, wodurch der Versicherungsnehmer zu einer höheren Summe abgesichert ist. Übernimmt die private Haftpflichtversicherung zum Beispiel Schäden bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro, kann die Schadensübernahme durch eine Exzedentenversicherung auf 10 Millionen erhöht werden. Vor allem im gewerblichen Bereich gehört die Exzedentenversicherung zu den wichtigen Versicherungen bei Vermögensschäden und wird von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sowie von Maklern genutzt. Der Abschluss einer Exzedentenversicherung basiert auf der Grundlage der ursprünglichen Versicherung und orientiert sich an deren Bedingungen und abgesicherten Inhalten. Dabei nehmen auch die besonderen Vereinbarungen einen wichtigen Rahmen ein und werden in der Zusatzversicherung in vollem Umfang berücksichtigt. In Branchen in denen sehr hohe Vermögensschäden in Folge von Irrtümern oder nicht mutwillig gemachten Fehlern bei Dritten entstehen, erhöht eine Exzedentenversicherung die Versicherungssumme. Durch die Zusatzversicherung sind Kostenübernahmeschwierigkeiten ausgeschlossen und Differenzforderungen werden durch hohe Versicherungssummen kompensiert.
Die Exzedentenversicherung leistet Schadenausgleich bei begründeten oder unbegründeten Haftungsansprüchen und sichert Vermögensschäden im Rahmen der erlaubten beruflichen Tätigkeit ab. Der Nachweis einer Zulassung als Anwalt, Notar oder Steuerberater, als Wirtschaftsprüfer oder Makler dient als Basis des Versicherungsabschlusses und muss vor der Vertragsunterzeichnung nachgewiesen werden. Da es sich um eine zusätzliche und auf der Grundversicherung aufbauende Leistung handelt, ist der Abschluss einer Exzedentenversicherung bei den meisten Gesellschaften nur im direkten Zusammenhang mit der Grundpolice möglich. Für den Versicherungsnehmer heißt das, dass er die Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer wie die ursprüngliche Vermögensschaden-Haftpflicht abschließen muss. Die Haftung für Vermögensschäden gehört in den oben aufgeführten Branchen zu den Pflichtversicherungen. Diese Verpflichtung trifft nicht auf die Exzedentenversicherung, sondern nur auf die Grundversicherung zu. Entstehen einem Mandanten oder Klienten wirtschaftliche und/oder finanzielle Schäden in einer die ursprüngliche Haftpflichtsumme übersteigenden Höhe, greift die Exzedentenversicherung nach Inanspruchnahme der Leistungen aus der Haftpflichtversicherung. Sie zahlt die Differenz, die sich aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und der Forderung des Geschädigten ergeben. Dabei liegen die Bedingungen der Primärversicherung zugrunde, sodass die Exzedentenversicherung keine zusätzlichen Schadensursachen absichert.

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