Da werden sich viele Arbeitgeber ziemlich wundern. Denn seit Dienstag ist es klar: Es gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung die Beitragsgarantie! Das bedeutet, dass zu Rentenbeginn mindestens so viel Geld für die Verrentung angespart sein muss, wie eingezahlt wurde. Niemand geringeres als Herr Asmussen hat das im Handelsblatt erklärt. , Originalartikel ansehen, BdV-Blog
Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersversorgung Weg damit! Oder was?
von Thomas Backenhaus | Dez 19, 2021 | Marktnews | 0 Kommentare
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