Bei der Computermissbrauchversicherung handelt es sich um einen Bestandteil der Vertrauensschadenversicherung, die intern und extern verursachte Schäden an EDV-Anlagen abdeckt. Die Leistungen beziehen sich auf die Programmmanipulation durch Mitarbeiter, die Veränderung der Sicherheit und dem Datenschutz, sowie missbräuchlichem Einschieben von Datenträgern. Betrug und Diebstahl, Unterschlagung und Untreue, sowie vorsätzliche kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder Hackern werden durch die Computermissbrauchversicherung erstattet. Entsteht dem Unternehmen durch missbräuchliche Handlungen an EDV-Anlagen oder Datenträgern und Programmen ein wirtschaftlicher und finanzieller Schaden, reguliert die Versicherung direkte Schäden und deren Folgekosten. Die Computermissbrauchversicherung ist in allen Unternehmen wichtig, da empfindliche und interne Daten primär auf dem Computer abgelegt und in der EDV-Anlage oder auf dem firmeneigenen Server gespeichert werden. Wirtschaftskriminalität gehört zu den höchsten Risiken für Firmen und kann zu hohen Ausfallsummen bis hin zur Insolvenz führen. Da sich die Methoden im wirtschaftskriminellen Bereich stetig verändern und erweitern, beinhaltet eine Police zur Computermissbrauchversicherung die zeitgemäße Aktualisierung der versicherten Risiken.
Versichert sind Schäden durch Geheimnisverrat, durch Täuschung oder Betrug, Hackerschäden im EDV-Bereich und durch rechtswidrige Eingriffe, sowie die anfallenden Kosten zur Schadensermittlung und strafrechtlichen Verfolgung. Fügt ein Mitarbeiter einem außenstehenden Dritten durch manipulierte oder schadhafte, infizierte oder anderweitig zerstörerische Emails einen Schaden zu, wird dieser über die Computermissbrauchversicherung reguliert. Sowohl der Unternehmer selbst, als auch seine Kunden und Geschäftspartner erhalten durch die Computermissbrauchversicherung mehr Sicherheit und eine Kostenerstattung im Schadensfall. Die Entschädigung erfordert keine polizeiliche Anzeige und ist nicht vom Erfolg in der Täterermittlung abhängig. Bei global agierenden oder mit Tochterkonzernen im Ausland arbeitenden Firmen bezieht die Versicherung zum Schutz vor Computermissbrauch sämtliche Zweigstellen und Tochterfirmen ein. Die Höhe der übernommenen Kosten richtet sich nach dem vertraglichen Umfang und wird in der Höchstsumme bei Vertragsabschluss festgelegt. Reine IT-Firmen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und daher auf einen ebenso hohen Schutz angewiesen. Alle Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern können sich vor unerlaubten und unbefugten Handlungen mit Folgeschäden schützen und eine Computermissbrauchversicherung abschließen. Die Prämie richtet sich nach der Gefährdung und steht im engen Zusammenhang mit der Schadenssumme, die im Versicherungsfall von der Gesellschaft getragen und an den Geschädigten ausbezahlt wird.

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