Bei einer Contractor’s-AIl-Risks-Versicherung (CAR-Versicherung) handelt es sich um eine Bauleistungsversicherung, mit der sich sowohl Bauunternehmen als auch private Bauherren vor unvorhersehbaren Risiken während der Bauzeit bestimmter Immobilien absichern können. Sie deckt Umweltkatastrophen, Fahrlässigkeit, mutwillige Beschädigung sowie andere Widrigkeiten, welche während des Baus auftreten können. Die Leistungskataloge der verschiedenen Versicherungen können unter Umständen erheblich voneinander abweichen und unterschiedlichste Schadensauslöser aus den Leistungen ausschließen. Wie bei jeder Versicherung gilt auch hier, dass ein wirklich umfassender Schutz mit größeren Kosten verbunden ist. Im Normalfall sind höhere Gewalten wie Erdbeben, Stürme und Überschwemmungen im Versicherungsschutz inkludiert. Unabwendbare Gewalten wie Aufruhr und Kriege sind gewöhnlich ebenso versichert. Gleiches gilt für Konstruktions- und Herstellungsfehler. Aus Sicht des Gesetzgebers wird zwischen un- und außergewöhnlichen Witterungsbedingungen unterschieden. Bei außergewöhnlicher Witterung ist jede Bauleistungsversicherung dazu verpflichtet, einen daraus entstandenen Schaden zu erstatten. Lediglich ungewöhnliche Witterungen wie starker Regenfall oder Dauerfrost im Winter sind entsprechend nicht in den allgemeinen Leistungen verankert. Bauleistungsversicherungen greifen allerdings im Fall von Vandalismus, Diebstahl bereits verbauter Elemente und Elementarschäden wie Hagel, Sturm oder Überschwemmungen. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Abstürze sowie Einschläge von bemannten oder unbemannten Flugkörpern stellen wiederum keinen Teil der regulären Leistungen dar. CAR-Versicherungen richten sich insbesondere an Bauunternehmer, die dem Bauherrn gegenüber zur Vollendung der Immobilie verpflichtet sind. Kommt es während der Bauphase zu ungewöhnlichen Witterungsbedingungen und einer Beschädigung des Rohbaus, so muss der Bauunternehmer gegebenenfalls erneut beginnen. Zur Abwendung eines finanziellen Ruins aufgrund derartiger Schäden sollte man sich mit einer Bauleistungsversicherung entsprechend schützen. Bei Kosten durch mangelhafte oder nicht fachgerecht dargebrachte Leistungen haftet der Bauunternehmer jedoch in vollem Umfang selbst. Bei Abschluss der Versicherung muss der Versicherte üblicherweise die geschätzte Bauzeit angeben, welche in der Police auch festgehalten wird. Die eigentliche Versicherungszeit erstreckt sich idealerweise bis zur Bezugsfertigkeit der Immobilie, unter normalen Umständen gilt sie aber höchstens 2 Jahre. Des Weiteren muss man Auskunft über Besonderheiten am Bau wie eine spezielle Veränderung des Fundaments sowie die Höhe der Bausumme ohne Eigenleistungen geben. Es macht für die Versicherungen einen erheblichen Unterschied, ob das Bauvorhaben einen Anbau, Umbau oder einen kompletten Neubau umfasst. Gerade bei einem Umbau macht beispielsweise ein potenzieller Eingriff in die tragende Konstruktion einen wesentlichen Risiko- und Kostenfaktor aus.

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