Während einer beruflichen Tätigkeit treten hin und wieder Fehler auf. Das ist menschlich und kann nie ganz vermieden werden. Je nach rechtlicher Konstellation kann für diesen Schaden der ursprüngliche Verursacher herangezogen werden. Um durch einen solchen Vorfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, gibt es die Diensthaftpflichtversicherung. Sie richtet sich explizit an Angehörige des öffentlichen Dienstes. Hierbei kann es sich sowohl um Angestellte als auch um Beamte handeln. Passiert während des Dienstes ein Fehler mit hohen finanziellen Konsequenzen, haftet hier erst einmal der Dienstherr. Dieser ist stets vertraglich geregelt und kann klar benannt werden. Unter gewissen Umständen kann der Dienstherr Leistungen dieser Art vom Verursachenden jedoch zurück verlangen.
Die Versicherung deckt dabei Vorfälle und Fehler sehr unterschiedlicher Art ab. Einer der weitreichendsten Schäden im Versicherungsrecht ist der Personenschaden. Ein solcher Schaden hat oft langfristige Konsequenzen, die es finanziell auszugleichen gilt. Deshalb sind in der Diensthaftpflichtversicherung Personenschäden oft mit mehreren Millionen Euro abgedeckt. Auch im Dienst verursachte Sachschäden deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab. Auch hier sind sehr hohe Summen angesetzt, um auch Schäden mit weitreichenden Konsequenzen abdecken zu können. Zusätzlich zu diesen Basisleistungen kann eine Diensthaftpflichtversicherung weitere Schadensklassen mitversichern. Dazu gehören zum Beispiel die Vermögensschäden. Hierbei wird Vermögen, das sich im Besitz des Geschädigten befand oder befindet und während des Dienstes beschädigt wurde, ersetzt. Welche Fälle dabei konkret abgedeckt sind, entscheiden die Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel für den Vermögensschutz betrifft den Verlust von Dienstschlüsseln. Bei Schlüsselanlagen in großen Gebäuden kann das einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten. Die versicherte Schadenshöhe liegt bei Vermögensschäden jedoch oft deutlich unter der versicherten Schadenshöhe für Personen- und Sachschäden. Ein weiteres Beispiel für Schäden, die durch eigenes Verschulden während des Dienstes entstehen können, sind Schäden an dienstlichen Kraftfahrzeugen. Auch hierbei handelt es sich um Vermögensschäden, die optional durch die Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt sein können. Die letzte Gruppe der optional versicherten Schäden betrifft das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum. Besitzt der Bedienstete zum Beispiel eine Uniform, die dem Fiskus gehört, ist diese mitversichert. Kommt die Uniform durch Verschulden des Bediensteten abhanden, deckt die Diensthaftpflichtversicherung mit dieser Option den Schaden ab.

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