Die Elektronikversicherung stellt in der Sparte der technischen Versicherungen einen bedeutenden Versicherungszweig dar. Hier haben neben Privatpersonen auch Unternehmen, Behörden oder Arztpraxen etc. die Möglichkeit, ihr gesamtes technisches Inventar wie Geräte und Anlagen der Kommunikations-, Informations- und Medizintechnik zu versichern. Auch jegliche anderen elektronischen oder elektrotechnischen Anlagen können in eine Elektronikversicherung aufgenommen werden. Im Versicherungsumfang enthalten sind in der Regel auch Datenträger, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind. Aber auch die Daten selbst sind versichert, sollten sie für die grundlegenden Funktionen der versicherten Sache zwingend erforderlich sein. Somit können im Regelfall auch Betriebssysteme mitversichert werden. Im Versicherungsumfang sind Beschädigungen und Zerstörungen enthalten, die aufgrund eines plötzlich auftretenden Ereignisses entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Raub, Plünderung, Explosion, Implosion, Wasser-, Leitungswasser-, Feuchtigkeits- und Überschwemmungsschäden, Vandalismus, Vorsatz durch Dritte, Kurzschluss, Überspannung, Flugzeugabsturz, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit usw.. Der Ersatz von elektronischen Bauelementen ist nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei der versicherten Gefahr eine äußere schädigende Einwirkung auf eine Austauscheinheit oder die gesamte versicherte Sache erfolgt ist.
Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind üblicherweise vorsätzliche Beschädigungen durch den Versicherungsnehmer oder dessen Bevollmächtigte. Außerdem werden Schäden, die nach inneren Unruhen, Krieg, durch Kernenergie oder Erdbeben entstanden sind, meistens nicht in der Elektronikversicherung berücksichtigt. Als Versicherungswert wird der Listenpreis der versicherten Sache im neuwertigen Zustand angegeben, auch Neuwert genannt. Dabei können Preiszugeständnisse oder Rabatte nicht von der Elektronikversicherung übernommen werden. Sollte ein Teilschaden vorliegen werden vom Versicherer lediglich die Instandsetzungs- bzw. Reparaturkosten der versicherten Sache ersetzt. Das sind neben den Kosten für Reparaturstoffe und Ersatzteile, die Lohnkosten, in denen auch Mehrkosten für Arbeiten an Feiertagen, Sonntagen sowie Nachtarbeiten enthalten sind. Zu den ersetzbaren Leistungen zählen ebenso Kosten für Transport, Remontage oder Expressfrachten. Im Falle eines Totalschadens ersetzt die Elektronikversicherung den Neuwert. Sollte es keine ähnlichen oder gleichwertigen Gegenstände als Ersatz für die versicherte Sache geben, das ist oft bei Festplatten der Fall, ist es möglich auch neue Teile, die schneller und hochwertiger sind als die beschädigten, zu ersetzen. Die Beiträge für die Elektronikversicherung werden an der Versicherungssumme gemessen. Es empfiehlt sich beim Abschluss der Versicherung darauf zu achten, die zu versichernden Sachen nicht einzeln zu deklarieren, sondern sich auf eine pauschale Summe für ähnliche Geräte, wie beispielsweise Kommunikationsgeräte für Büros, zu einigen.