Eine Fluggastunfallversicherung gehört nicht zu den Pflichtversicherungen für Privatpersonen und richtet sich vor allem an Halters eines Luftfahrzeugs. Sie ist inhatlich vergleichbar mit einer Kfz-Insassenversicherung. Den Haltern eines Luftfahrzeugs, die mindestens gelegentlich Fluggäste fliegen, wird geraten, eine Fluggastunfallversicherung abzuschließen. Sie gilt nicht nur für Gäste, sondern auch für Piloten, sofern der Pilot nicht der Flugfahrzeughalter selbst ist. Die Fluggastunfallsversicherung deckt dabei alle Schäden, die durch einen Unfall mit dem Luftfahrzeug entstanden sind, bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Übersteigen die Schäden die vereinbarte Summe, ist nur eine Teilerstattung der Schäden möglich. Die Besonderheit der Fluggastunfallversicherung besteht darin, dass die rechtliche Grundlage für eine Zahlung nicht relevant ist. Handelt es sich bei dem Halter des Flugfahrzeugs allerdings um einen gewerblich agierenden Halter, ist eine Fluggasthaftpflichtversicherung Pflicht. Luftfahrtunternehmen, aber auch Vereine und Flugschulen müssen eine solche Versicherung nachweisen. Dabei unterliegen zum Beispiel Flugschulen nur einer Teilverpflichtung für die Versicherung. Die Pflicht beschränkt sich dabei auf den Fluglehrer und den Flugschüler.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Fluggastunfallversicherung stehen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung. Das erste Modell bezieht sich auf konkrete Plätze im Flugfahrzeug. Dieses Beispiel findet sich im Versicherungsmodell für Flugschulen wieder. Hier werden konkrete Plätze im Flugfahrzeug versichert. Die darauf befindlichen Personen genießen den Versicherungssschutz. Befinden sich Personen im Flugfahrzeug auf nicht versicherten Plätzen, besteht für diese Personen kein Versicherungsschutz. Das andere Modell legt eine Versicherungssumme insgesamt fest, die unabhängig von der Zahl der besetzten Plätze ist. Kommt es zu einem Unfall, bei dem alle Fluggäste geschädigt werden, wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der Fluggäste geteilt. Jeder Fluggast bekommt dann diesen Anteil der Versicherungssumme zugesprochen. Das Preismodell der Fluggastunfallversicherungen kann demnach sehr individuell gestaltet werden. Vor allem für Inhaber mehrerer Luftfahrzeuge stehen Rabattsysteme zur Verfügung. Diese sogenannten Flottenrabatte kommen vor allem für Unternehmen mit vielen Luftfahrzeugen zur Geltung. Aber auch für Privatpersonen kann die Fluggastunfallversicherung genau wie die Kfz-Insassenversicherung sinnvoll sein.

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