Wer gleichzeitig etwas sparen und anlegen, aber auch im Fall seines Todes seine Hinterbliebenen absichern möchte, entscheidet sich oft für eine Lebensversicherung. Die fondsgebundene Variante ist dabei eine vergleichsweise moderne Form einer traditionellen Kapitallebensversicherung. Beide kombinieren Todesfallschutz und private Altersvorsorge perfekt miteinander, weisen aber auch einige Nachteile auf. Dabei ist vor allem die verhältnismäßig lange Laufzeit des Versicherungsvertrages gemeint, der für viele über kurz oder lang zu einem Problem wird.

Stellt ein Versicherungsnehmer fest, dass er sich doch nicht für das individuell passende Produkt zur Altersvorsorge entschieden hat, steht er vor dem Problem, seine fondsgebundene Lebensversicherung kündigen zu wollen. Es kann aber auch sein, dass sich die Lebensumstände entsprechend ändern und die Versicherungsbeiträge nicht mehr so problemlos aufgebracht werden können. Natürlich ist eine Kündigung einer fondsgebundenen Lebensversicherung möglich, wenn auch meist zum Nachteil des Versicherungsnehmers.

Was die Fristen betrifft, so ist eine Kündigung jeweils zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Wenn der Versicherungsnehmer seine regelmäßigen Beiträge während des Jahres, also etwa monatlich oder vierteljährlich zahlt, kann er sogar jeweils vor Beginn des nächsten Beitragszeitraumes mit einer einmonatigen Frist die Police kündigen. Ausreichend ist dabei ein einfaches, formloses Schreiben an die Versicherung, dass der Versicherungsnehmer eigenhändig unterschreiben muss. Warum jemand seine fondsgebundene Lebensversicherung kündigt, muss er dabei nicht angeben. Ratsam ist allerdings, das Kündigungsschreiben per Post und mit Rückschein zu versenden.

Klar ist, dass eine Kündigung gut überlegt sein will, denn der Versicherungsnehmer bekommt zwar den sogenannten Rückkaufswert ausbezahlt. Doch dieser ist meist verhältnismäßig gering. Der Grund dafür ist einfach, denn die Versicherungsgesellschaften verwenden die eingezahlten Beiträge ihrer Versicherungsnehmer vor allem kurz nach dem Vertragsabschluss dazu, die Verwaltungs- und Abschlusskosten zu begleichen. Damit fällt ein Großteil der eingezahlten Summe weg und ist verbraucht. Außerdem wächst das Sparguthaben gerade anfangs verhältnismäßig langsam, womit eine Kündigung logischerweise mit finanziellen Verlusten einhergeht. Je kürzer jemand die fondsgebundene Lebensversicherung hatte, desto weniger bleibt von den einbezahlten Beträgen übrig und bekommt er zurück. Dazu kommt, dass die Summe, die nach der Kündigung ausbezahlt wird, von den tagesaktuellen Werten der Fondsanteile abhängig gemacht wird. Hat der Versicherungsnehmer Pech, steht der Kurs gerade niedrig und er erhält noch weniger.

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