Der echte Hausschwamm ist der bekannteste und gleichzeitig der gefährlichste Holzzerstörer, den es gibt. Besonders betroffen ist feuchtes Holz, aber auch trockenes Holz und sogar Mauerwerk können von diesem Pilz befallen werden. Das Fatale am Hausschwamm ist, dass er sich oft über lange Zeit unbemerkt ausbreitet. Er ist empfindlich gegenüber Witterungseinflüssen und befindet sich meist hinter Wandverkleidungen, in Zwischendecken oder unter Fußböden. Besonders betroffen sind Altbauten, wo Feuchtigkeit in das Holz eindringt, aufgrund von Schäden an der Bausubstanz. Im schlimmsten Fall kann ein Hausschwamm sogar zum Einsturz führen und auch für die Gesundheit kann er schädlich sein, wenn er von Schimmel begleitet wird. Der Hausbock, der regelmäßig in Häusern vorkommt ist ein gefährlicher Materialschädling mit Vorliebe für nicht imprägniertes Nadelholz. Die kleinen Bockkäfer können massiven Schaden anrichten, da man ihn meist spät bemerkt. Besonders häufig kommt der Hausbock im Dachgebälk eines Hauses vor.
Wer ein Haus kauft, schließt eine so genannte Gebäudeversicherung ab. In dieser befindet sich aber meist eine „Schwammklausel“, die beinhaltet, dass man nicht gegen einen Schwammbefall versichert ist. Für Hauseigentümer ist eine Hausbock- und Hausschwammversicherung, besonders bei älteren Objekten, daher eine wichtige Versicherung. Eine Hausbock- und Hausschwammversicherung deckt die Schäden an Holzteilen des Gebäudes, die von einem Schwamm oder Hausbock befallen wurden. Wichtig zu wissen ist, dass diese Versicherung verlangt, dass man während des Versicherungszeitraum vom Schaden Kenntnis genommen hat. Das bedeutet, wenn man sich gegen Hausschwamm und Hausbock versichert und danach feststellt, dass das Objekt bereits befallen ist, so bekommt man trotzdem rückwirkend den Schaden ersetzt. Dies bedeutet aber auch, dass wenn man diese Versicherung kündigt, nur die Schäden abgedeckt sind, von denen man vor Ablauf Kenntnis erlangt hat. Es ist also ratsam vor einer Kündigung die Bausubstanz noch einmal gründlich auf Schädlinge prüfen zu lassen. Bei der Hausbock- und Hausschwammversicherung handelt es sich um umlegbare Sachversicherungskosten, daher sind die Prämien anteilsmäßig vom Mieter zu tragen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen