Mit der Vollkasko auf der sicheren Seite

 

In der Versicherung Kfz-Versicherung wird bei der Kaskoversicherung in die Teil- sowie in die Vollkaskoversicherung unterschieden. Zu den sogenannten weichen Tarifmerkmalen, die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden, gehören die Kilometerangaben. Unter dem Begriff Kilometerangaben werden diejenigen Autokilometer verstanden, die erfahrungsgemäß und voraussichtlich pro Kalenderjahr mit dem versicherten Fahrzeug gefahren werden. Innerhalb der Kfz-Versicherung, die alternativ auch als Autoversicherung bezeichnet wird, ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung; im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, einer gesetzlichen Pflichtversicherung.

 

Teilweiser und voller Schadensersatz am eigenen Fahrzeug

 

Wie der Name sagt, wird bei der Teilkasko der Schaden am eigenen Fahrzeug nur teilweise, im Rahmen der Vollkasko hingegen voll ersetzt. Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, der hat, die in der Teilkasko versicherten Risiken, automatisch mitversichert. Doch auch in der Vollkaskoversicherung gibt es Leistungsausschlüsse, so dass die Definition „voll“ nur eingeschränkt gilt. Nicht versicherbar sind grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Beteiligung an einem Autorennen. In der Teilkasko sind durchgängig bei allen Anbietern die Risiken Diebstahl mit Einbruchdiebstahl, Brand, Explosion, Glasbruch sowie Schmorschäden versichert. Für eine Vollkasko gilt die sogenannte Bonus-Malus-Regelung bei der Gewährung des Schadensfreiheitsrabattes, abgekürzt SFR, nicht jedoch bei derTeilkasko. Auf der anderen Seite kann die Teilkasko mit und ohne Eigenbeteiligung, je Schadensfall abgeschlossen werden, die Vollkasko vielfach nur mit einem Selbstbehalt. Der ist gestaffelt; er beträgt in der Regel zwischen dreihundert und tausend Euro je Schadensfall.

 

Vollkasko bei hohem Fahrzeugwert

 

Je wertvoller das Auto ist, umso teurer ist die Schadensreparatur zum Werterhalt. Das betrifft vor allem den Wertersatz bei einem Totalschaden. Wenn das Fahrzeug mit einem Autokredit ganz oder teilweise fremdfinanziert wurde, dann ist eine Vollkaskoversicherung dringend notwendig. Gleiches gilt für ein Leasingfahrzeug. Bei einem Schaden am Auto läuft der Kredit-/Leasingvertrag unverändert weiter, weil eins vom anderen unabhängig ist. Der Fahrzeughalter muss in diesem Fall also einerseits die Finanzierungsrate und andererseits die Fahrzeugreparatur bezahlen; bis hin zum Kauf eines Nachfolgefahrzeuges beim Totalschaden. Ratsam ist es, jedes neue Fahrzeug in den ersten drei, vier oder auch fünf Jahren Vollkasko zu versichern. In diesen Anfangsjahren ist der Wertverlust am höchsten. Die „rechnerische Kurve“ flacht in den Folgejahren zunehmend ab, was den pekuniären Verlust in den nächsten fünf bis zehn Jahren deutlich reduziert.

 

Hohen SFR-Rabatt bei Vollkasko mit Teilkasko vergleichen

 

Der Unterschied im Jahresbeitrag zwischen Teil- und Vollkasko wird umso niedriger, je höher der SFR-Rabatt des Kfz-Halters ist. Dadurch verringert sich die Prämie zur Vollkasko mit ihrem gegenüber der Teilkasko deutlich besseren Versicherungsschutz. Insofern kann es durchaus lohnenswert sein, „für ein paar Euro mehr“ das deutlich ältere Auto dennoch Vollkasko zu versichern.

 

Fazit

 

Ohne eine Kaskoversicherung sollte kein Fahrzeug im Straßenverkehr gefahren werden. Minimum ist die Teilkasko, das Maximum die Vollkasko mit einer ergänzenden GAP-Versicherung. Das englische Wort GAP heißt zu Deutsch Lücke. Die GAP-Versicherung schließt beim Totalschaden die finanzielle Lücke zwischen der Versicherungszahlung aus der Vollkasko einerseits und dem offenen Finanzierungssaldo beim Autokredit oder beim Autoleasing andererseits. Jetzt ist der Kfz-Halter rundherum komplett versichert.

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