Lebensversicherungen sind in Sachen Rendite längst nicht mehr das Gelbe vom Ei. Da selbst für einst lukrative Altverträge niedrige Überschusszinsen und Bewertungsreserven gelten, ist der Ertrag oft nicht mehr für die Private Altersvorsorge und Kapitalbildung geeignet, wie dies einstmals der Fall war. Doch die Kündigung einer Lebensversicherung lohnt sich ebenfalls oft nicht, denn der Rückkaufswert liegt häufig unterhalb der bis dato eingezählten Beiträge. Statt der Kündigung gibt es die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu widerrufen, wenn beim Abschluss des Vertrags nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde.

 

Bei welchen Lebensversicherungen der Widerruf möglich ist

 

Nicht jede Lebensversicherung kann widerrufen werden, nachdem der Vertrag bereits Jahre alt ist. Möglich ist ein Widerruf nur dann, wenn der LV-Police oder die private Rentenversicherung im Zeitraum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurde. Zudem können nur Verträge aus diesem Zeitraum widerrufen, und damit rückabgewickelt werden, bei denen nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerruf belehrt wurde, und die Widerrufsbelehrung damit nicht korrekt war.

Rückabwickeln statt Kündigen

 

Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss trotzdem die Kosten, die er für die Kapitalbildung in der LV gezahlt hat, bezahlen. Diese werden von den eingezahlten Beiträgen abgezogen, und fallen damit nicht in den Rückkaufswert der Lebensversicherung. Wird eine Lebensversicherung hingegen widerrufen, und dann rückabgewickelt, müssen alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden seitens des Versicherers. Dies gilt auch für die Kosten für die Lebensversicherung, die bei einer Kündigung der Police sonst einbehalten werden.

 

Fazit:

 

Wer seine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen möchte und die Möglichkeit des Widerrufs hat, sollte diesen nutzen, anstatt die Versicherung zu kündigen. Unter dem Strich bliebt am Ende mehr übrig bei der Rückabwicklung der Lebensversicherung, da der Versicherer nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch noch die Zinsen, die darauf anfallen, auszahlen muss. Wird die LV gekündigt, wird hingegen nur der Rückkaufswert überwiesen, der je nach Vertrag weit unter dem Betrag für den Widerruf der Police liegen kann.

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