Die Leuchtröhrenversicherung wird häufig im Rahmen einer Glasbruchversicherung angeboten. Sie kann eine bestehende Glasbruchversicherung ergänzen oder als separate Versicherung abgeschlossen werden. Der separate Abschluss ist etwa dann sinnvoll, wenn keine zu versichernden Schaufenster oder Glastüren vorhanden sind, dennoch aber umfangreiche Leuchtröhrenanlagen betrieben werden. Die Versicherung wird in zwei wesentlichen Grundvarianten angeboten. Der Versicherungsgeber versichert entweder eine komplette Leuchtröhrenanlage, auch mit Einschluss der nicht-gläsernen Teile, oder nur die Glasröhren selbst. Erstere Variante wird als erweiterte Leuchtröhrenversicherung bezeichnet und beinhaltet auch eine Deckung von Schäden, die durch einen Kurzschluss, d.h. durch die Wirkung von elektrischem Strom, entstehen. Diese Variante kommt häufiger zum Einsatz, da die gläsernen Bestanteile der Leuchtanlage bereits in der regulären Glasbruchversicherung abgedeckt sein können. Die reine Versicherung für die Glasröhren selbst umfasst lediglich Schäden an den Beleuchtungsmitteln bzw. Kosten für die Neuinstallation dieser. Nicht enthalten sind hier Schäden an umliegenden Gegenständen oder Mauerwerk sowie Decken und Inventar im Raum.
Versichert sind Leuchtstoffröhren, die etwa in Innenräumen zu Beleuchtungszwecken oder als Lichtgeber für beleuchtete Werbemitteln eingesetzt werden. Die Versicherung deckt Leuchtröhren im Innenraum sowie außen an Fassaden oder auf Werbeträgern (z.B. Plakaten, Säulen) angebrachte Leuchtröhren ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Bruch und Zerbrechen. Weitere Schäden, die durch Blitzschlag, Brand sowie Explosionen entstehen, sind bei besonderen Vereinbarungen mitversichert (als erweiterte Leuchtröhrenversicherung), können aber auch über eine Feuerversicherung abgedeckt werden. Weiterhin können die Schäden an Auslagen, die durch einen Bruch der Leuchtröhren entsteht und durch Glassplitter oder durch einzelne Elemente der Leuchtröhren verursacht sind, mitversichert werden. Dies gilt ebenso für die Kosten, die durch das Wegräumen der Hindernisse nach dem Bruch der Leuchtröhren oder das Einsetzen neuer Leuchtröhren sowie dafür notwendige Gerüste entstehen. Sind umfangreiche Reinigungsarbeiten notwendig, bei denen zahlreiche Splitter entfernt werden müssen, ist dies abgedeckt. Zusätzlich können Schäden an Umrahmungen, am Mauerwerk, an Decken, Scherengittern und Rollläden in der erweiterten Form der Leuchtröhrenversicherung beinhaltet sein.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen