Als Luftfahrtversicherung wird ein Paket einzelner Versicherungen bezeichnet, die alle Risiken abdecken, die im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Luftfahrzeugen aller Art stehen. Versicherungsgegenstände sind Flugzeuge aller Kategorien und Größen, Helikopter, Luftschiffe und Heißluftballons sowie zulassungspflichtige Drohnen. Zur Luftfahrtversicherung gehört eine Luftfahrt-Kaskoversicherung als umfassende Sachversicherung sowie eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Halter und Betreiber von Luftfahrzeugen kraft gesetzlicher Anordnung in dieser Eigenschaft vor Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs abschließen müssen. Diese Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die an Leib und Leben Dritter sowie an deren beweglichen und unbeweglichen Sachen durch den Betrieb eines Luftfahrzeugs entstehen. Haftungsnormen sind Verschuldens- und Gefährdungshaftungstatbestände, wie sie sich in Deutschland aus dem Luftverkehrsgesetz ergeben. Diese Haftpflichtversicherung gilt nur für Personen und Sachen außerhalb eines Beförderungsvorgangs. Daher existiert zusätzlich eine Passagier- bzw. Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung, die bei einer Schadenszufügung zum Nachteil von Passagieren (Schäden an Leib und Leben) und an befördertem Frachtgut oder Passagiergepäck eingreift. Dabei handelt es sich insbesondere um Schäden, die aufgrund gesetzlicher Regeln (Luftverkehrsgesetz, EU-Fluggastrechteverordnung und Montrealer Abkommen) zu ersetzen sind.

Versicherte Schäden und Leistungsumfang

Die Luftfahrt-Kaskoversicherung deckt alle Schäden ab, die am versicherten Luftfahrzeug bei einem Unfallereignis, durch Elementarereignisse wie Sturm, Blitzschlag oder Hagel, durch Explosionen und Brände sowie durch Bedien- oder Navigationsfehler in der Luft oder am Boden entstehen. Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls, wobei sich der Versicherungsnehmer das Verschulden eigener Repräsentanten oder Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer alle Schäden am versicherten Luftfahrzeug, übernimmt also im Totalschadensfall die Kosten der Ersatzbeschaffung und bei sonstigen Schäden die Kosten der fachgerechten Wiederherstellung des versicherten Objekts. Je nach der Gestaltung des Versicherungsvertrages erfolgt der Ersatz auf der Basis des Zeitwerts oder des (gleitenden) Neuwerts. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung sowie die Passagier- bzw. Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung ersetzen in ihrem jeweiligen Deckungsbereich Schäden an Personen und Sachen, die durch den Betrieb des versicherten Objekts in der Luft oder am Boden entstehen. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Überprüfung gestellter Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich ab. Zu den Luftfahrtversicherungen im weiteren Sinne gehören auch die Haftpflichtversicherung für Flughafenbetreiber und die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter in deren Eigenschaft als vertragschließende Luftfrachtführer.

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