Die Schiffskaskoversicherung deckt alle Schäden bei Verlust, Beschädigung durch Unfälle oder äußere Einflüsse, sowie höhere Gewalt ab. Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen ein Schiff auf See oder im Hafen ausgesetzt ist. Diese Methode heißt Allgefahrendeckung und schließt lediglich Schäden durch eigenes Verschulden, sowie Piraterie oder Krieg und den Betrieb nicht seetüchtiger Schiffe aus. Zu den vertraglich abgesicherten Leistungen gehören Wassereinbruch und Kollisionen, Feuer, Erd- sowie Seebeben und Diebstahl. In der Allgefahrendeckung gibt es einige Ausnahmen, die den Versicherer teilweise oder vollständig von der Haftung befreien. Handelt der Schiffseigner oder seine Crew vorsätzlich und grob fahrlässig, betreibt ein technisch nicht einwandfreies Schiff oder sichert die Ladung nicht ordentlich, kann die Versicherung die Kostenübernahme aus daraus entstandenen Schäden ablehnen. Fahrten durch Kriegsgebiete, sowie auf Routen die für Piraterie bekannt sind, befreien die Versicherungsgesellschaft ebenfalls von ihrer Haftung und sind das alleinige Risiko der Reederei. Bei Havarien gelten besondere Bestimmungen, die im Versicherungsvertrag vermerkt und fester Bestandteil der Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Schiffskaskoversicherung sind.
Bei der Schiffskaskoversicherung gibt es in der internationalen Praxis ganz unterschiedliche Regeln. So unterscheiden sich die deutschen von den englischen und norwegischen Versicherungsbedingungen vor allem im Bereich Eigenverschulden. Nach deutschem Recht bleiben selbst verschuldete oder durch fahrlässiges Verhalten herbeigeführte Schäden von Versicherungsleistungen frei, da der Kapitän nach deutschem Recht den Versicherungsnehmer repräsentiert und Umsicht gewährleisten muss. Anders ist es im englischen Recht, in dem der Kapitän nicht als Repräsentationsfigur fungiert und eine Schadenübernahme auch bei eigenem Verschulden der schiffsführenden Person erfolgt. Die Schiffskaskoversicherung kann für See- und Binnenschiffe abgeschlossen werden und bietet Reedereien und Schiffseigentümer Schutz, wenn unvorhergesehene Situationen und äußere Einflüsse für Schäden am Schiff sorgen. Versicherungsnehmer kann zwar die Reederei sein, doch muss der Kapitän ebenfalls als Versicherungsnehmer geführt werden. In Deutschland ist es üblich, dass der Kapitän eine eigene Schiffskaskoversicherung abschließt und damit die Kriterien der deutschen Rechtsprechung erfüllt. Der Leistungsumfang unterscheidet sich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften, wodurch die Schiffskaskoversicherung anhand der wichtigen Kriterien vergleichen wird. Nicht zu verwechseln ist die Schiffskaskoversicherung mit der Seekaskoversicherung, da es gravierende Unterschiede in der Gültigkeit der beiden Absicherungen gibt.

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