Die Schmuck- und Pelzversicherung versichert Schmuckgegenstände sowie Pelze im Falle von Beschädigungen oder Zerstörungen. Hierbei sind Schäden abgedeckt, die während des Tragens oder bei der Unterbringung in Räumen sowie geschlossenen Behältnissen entstehen. Die Beschädigung kann etwa durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Raub oder Verlust entstehen. Hierbei muss es beispielsweise bei einer Schmucksammlung nicht dazu kommen, dass die komplette Schmucksammlung verloren geht oder zerstört wird. Auch wenn nur einzelne Schmuckstücke beschädigt werden oder zerstört werden bzw. verloren gehen, gilt der Versicherungsschutz. Dies ist sogar dann der Fall, wenn lediglich Teile des Schmucks oder des Pelzes betroffen sind, etwa beim Herausfallen einzelner Schmuckteile aus der Fassung oder bei der Zerstörung nur eines Teils eines Pelzes. Beispiele für einen Versicherungsfall sind etwa das Auseinanderfallen einer Perlenkette oder der Verlust eines Pelzkragens. Muss der Pelzkragen gereinigt werden und wird die Perlenkette repariert, d.h. ist die Beschädigung reparabel, dann werden die jeweiligen Kosten von der Schmuck- und Pelzversicherung getragen. Auch wenn die Reparatur nicht möglich wäre, entsteht eine Versicherungsdeckung.
Da Schmuck Teil des Hausrates ist und hierbei als Wertgegenstand zählt, ist dieser normalerweise über die Hausratsversicherung bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze mitversichert. Dies gilt ebenso für Pelze. Es kann jedoch passieren, dass die in der Hausratsversicherung festgelegten Deckungssummen nicht ausreichen, wenn eine Person im Besitz besonders hochwertiger oder sehr vieler Schmuckstücke bzw. Pelze ist. Wenn die Deckungssumme der Hausratsversicherung nicht ausreicht, wird der Abschluss einer separaten Schmuck- und Pelzversicherung empfohlen. Zudem werden Schmuckstücke und Pelze in der Regel auch außerhalb der eigenen Wohnung getragen und unterliegen daher einer höheren Gefahr der Beschädigung, des Verlusts oder der Zerstörung als dies bei anderen Gegenständen aus dem Hausrat der Fall ist. Versicherungsschutz besteht nicht nur am Wohnsitz, sondern auch bei Reisen weltweit. Da es sich meistens um hochpreisige Schmuckgegenstände handelt, muss deren Wert beim Versicherungsabschluss mit Kaufbelegen oder einer Wertbestätigung nachgewiesen werden. Dies dient dazu, um die Deckungssumme richtig festzulegen. Ab einer gewissen Versicherungssumme ist es zudem üblich, dass das Versicherungsunternehmen eine Sicherungsbeschreibung der Räumlichkeiten verlangt, in denen die Schmuckgegenstände aufbewahrt werden. Die Entschädigungsgrenzen können je nach Qualität und Art der Aufbewahrungsbehältnisse variieren. Ist beispielsweise ein Wertschutzschrank mit eine Einbruchmeldeanlage verbunden, gewähren die meisten Versicherer eine Entschädigungsgrenze von 100% zum Neuwert.

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