Moderne Sportversicherungen bieten nicht nur natürlichen Personen wie Trainern, Übungsleitern und Mitgliedern umfassenden Versicherungsschutz, sondern ebenso für juristische Personen wie Sportvereinen, Sportverbänden usw.. Überregionale oder internationale Sportbegegnungen sind in der Sportversicherung ebenfalls enthalten. Für alle Sportbereiche gilt üblicherweise weltweiter Versicherungsschutz im Inland und im Ausland. Darüber hinaus sind Schadenereignisse mitversichert, die sich auf dem Weg zu einer Tätigkeit oder Veranstaltung ereignen. Auch Sportorganisationen sind als Veranstalter mitversichert, wenn sportliche Unternehmungen oder Veranstaltungen dem Vereins- oder Verbandsbetrieb zuzuordnen sind. Zu den sportlichen Veranstaltungen zählen unter anderem Wettkampf, Training, Tagungen, Versammlungen, Lehrgänge sowie Ausschuss- und Abteilungssitzungen. Auch gesellige oder nicht öffentliche Veranstaltungen werden in der Sportversicherung berücksichtigt. Nicht im Versicherungsumfang der Sportversicherung enthalten ist der Diebstahl von Gegenständen zum Beispiel aus Sporthallen. Zusätzlicher Versicherungsschutz kann hier auch nicht vereinbart werden. Werden Sachen von Mitgliedern während einem Einbruch gestohlen, ist eventuell eine Schadensregulierung im Rahmen der Hausratversicherung des Mitglieds möglich.
Der Umfang und die Leistungen der Sportversicherung richten sich nach den einzelnen Sportarten und dem Sportbetrieb. Hier kommt es häufig zu Veränderungen, wie beispielsweise dem Ausweiten des Sportbetriebs, neue Sportarten- und -programme sowie die wirtschaftliche Entwicklung. All das hat Auswirkungen auf die Leistungen und den Umfang einer Sportversicherung. Primär stellt die Versicherung Leistungen für schwerwiegende Unfälle zur Verfügung. Geringfügige gesundheitliche Schäden dürfen nicht zum Nachteil der Gemeinschaft führen. In bestimmten Fällen sind Leistungen der Sportversicherung erst in Anspruch zu nehmen, wenn ein anderweitiger Schadenausgleich nicht möglich ist. Im Rahmen einer Sportversicherung sind die Mitglieder aller Sportvereine gleich zu behandeln. Ein Mitglied sollte nicht wegen der von ihm betriebenen Sportart oder seiner persönlichen Stellung benachteiligt oder begünstigt werden. Eine Sportversicherung dient dem Zweck, einer großen Gemeinschaft von versicherten Personen umfassenden Schutz zu bieten. Die Sportversicherung ist eine unterstützende Leistung zu der privaten und individuellen Vorsorge, die sie aber keineswegs ersetzen kann. Sie beinhaltet grundsätzlich einen hohen Haftpflichtversicherungsschutz in Kombination mit hohen Leistungen im Invaliditätsfall. Dazu kommen die Vertrauensschadenversicherung und die Rechtschutzversicherung. Mit einer Sportversicherung, die Vereine und Verbände ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen, wird auch der öffentliche Sektor entlastet. Besonders im Sport werden Menschen aller Altersklassen aktiv, was sich positiv auf das gemeinschaftliche Miteinander auswirkt.

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