In den letzten Jahren sind auch in Deutschland zunehmend mehr Wetterextreme zu beobachten, die mit starken Orkanstürmen einhergehen. Das Phänomen, das Experten zufolge vermutlich auf den Klimawandel zurückzuführen ist, führt zu einer immer größeren Zahl von Schäden an Immobilien. Je nach Windstärke können solche Schäden immens groß und damit auch sehr teuer werden. Um sich vor dem finanziellen Risiko eines Sturmschadens abzusichern, gibt es sogenannte Sturmversicherungen. Diese Versicherungen werden entweder im Rahmen einer verbundenen Wohngebäudeversicherung oder verbundenen Hausratversicherung, aber auch als separate Police angeboten. Die Sturmversicherung kommt für die direkten Schäden auf, die an der Fassade, Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen durch Sturm entstanden sind. Typische Beispiele sind hier zerstörte Türen oder abgedeckte Dächer. Aber auch die indirekten Schäden, die ein Sturm verursachen kann, sind von der Versicherung abgedeckt. Hierzu zählen beispielsweise Schäden durch umstürzende Bäume oder durch Wasser, welches durch das abgedeckte Dach ins Innere des Hauses eindringen konnte. Grundsätzlich sind nur das versicherte Gebäude sowie die dazugehörigen Garagen und direkten Nebengebäude versichert. Gartenhäuschen, Geräteschuppen oder auch Hundehütten müssen separat in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Insbesondere für landwirtschaftliche und andere gewerblich genutzte Gebäude reicht der Versicherungsschutz für Sturmschäden, den eine normale Wohngebäudeversicherung bietet, oftmals nicht aus. Hier raten Experten zu einer speziellen Sturmversicherung, die zum einen die spezifischen Risiken eines solchen Betriebs besser absichert und zum anderen einen größeren Leistungsumfang bietet.

Egal, um welche Art der Sturmversicherung es sich handelt, Voraussetzung für die Leistungspflicht der meisten Versicherungen ist, dass der Schaden von einer wetterbedingten Luftbewegung von Windstärke 8 oder höher auf der Beaufortskala verursacht wurde. Erst ab dieser Windstärke, der eine Windgeschwindigkeit von etwa 62 – 74 km/h entspricht, spricht man von einem Sturm. Nur wenige Versicherer knüpfen ihre Leistung nicht an diese Mindest-Windstärke. Um nachzuweisen, dass es sich bei dem Schaden tatsächlich um einen Sturmschaden handelt, gibt es drei Möglichkeiten für den Versicherten: Messung durch das örtliche Wetteramt, ähnliche Schadensfälle in der Nachbarschaft und menschliches Ermessen. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört, unmittelbar nach dem Sturm weiteren möglichen Schäden vorzubeugen, z. B. ein kaputtes Fenster provisorisch abzudecken, damit kein Wasser in das Haus dringen kann. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Schadensminderungspflicht, darf die Versicherung die Kostenübernahme für die daraus entstandenen Schäden einschränken oder sogar verweigern.

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