Es gibt Krankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde. Diese decken alle Kosten ab, die im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung des erkrankten oder verletzten Haustieres anfallen. Man kann in der Regel zwischen verschiedenen Tarifen wählen, so dass man den Komplettschutz Basis und Komfort, die überdies auch einen Unfall- und OP-Schutz beinhalten, oder aber lediglich dem OP-Schutz wählen kann. Denn gerade die Kosten für die schwerwiegenden Krankheitsfälle, die einen operativen Eingriff bedürfen, können mehrere hunderte oder tausende von Euro für den Tierhalter ausmachen. Mit einer OP-Schutz-Versicherung muss man beim Tierarzt zwar in Vorleistung gehen, je nach Police erhält man allerdings bis zu 100 Prozent der Kosten ohne Selbstbehalt erstattet. Mit einer OP-Schutz-Versicherung lässt sich so für den Ernstfall finanziell vorsorgen!
Bei der OP-Schutz-Versicherung sind lediglich Operationen abgesichert, auf den reinen Grundschutz wird verzichtet. Das heißt, es werden lediglich die Kosten eines ambulanten oder stationären Aufenthaltes aufgrund eines chirurgischen Eingriffes abgedeckt. Dies beinhaltet auch die Vor- und Nachbehandlung bis maximal 15 Tage nach der OP sowie notwendige Medikamente. Ausgeschlossen sind meist die Kosten für die Kastration – auch wenn dies durchaus einen operativen Eingriff unter Narkose beinhaltet. Je nach Versicherungs-Police sind die Kosten für die chirurgischen Eingriffe auf gewisse Höchstgrenzen pro Versicherungsjahr gedeckelt, je nach Haustier – ob Pferd, Hund unter Katze sind die Grenzen unterschiedlich hoch. Die Arztkosten für die Diagnostik vor der OP, wie beispielsweise CT, MRT, Blut- und Urinprobe, müssen teilweise mit 20 prozentigem Selbstbehalt getragen werden, teilweise ist es inkludiert. Bei Zahnbehandlungen sieht es ähnlich aus. Bei den meisten Versicherungen gibt es keine Altersbeschränkung für die Aufnahme des Vierbeiners.
Zudem gibt es je nach Police noch weitere Versicherungsfälle, die abgedeckt sind: So besteht bei manchen Optionen sogar Auslandsschutz, der eine weltweite Erstattung für Operationen auf Reisen, die eine bestimmt Reisedauer nicht überschreitet, beinhaltet. Hier ist sogar oft auch der medizinisch notwendige Rücktransport des Vierbeiners ins Heimatland inkludiert.