Der Tierhalter muss beim Schaden, der durch sein Tier entstanden ist, für die Kosten aufkommen. Kleintiere wie Hamster oder Katzen sind meist über die Hausratversicherung oder eben die Privathaftpflicht abgedeckt, außerdem werden diese vor allem im Haus gehalten und können an sich keine großen Schäden anrichten. Größere Tiere wie Hunde oder Pferde halten sich oft auch außerhalb des Grundstücks auf, das Risiko für Schäden ist also dementsprechend höher.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird als Oberbegriff für Pferdehalter- und Hundehalterversicherungen genutzt. Als kürzere Variante ist auch nur von der Hundehaftpflicht oder aber der Pferdehaftpflicht die Rede. Diese Versicherung deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab. Je nach Police unterscheiden sich die Deckungssummen, die von der Versicherung maximal im Schadenfall übernommen werden. Diese liegen in der Regel zwischen drei bis 20 Millionen Euro. Darüber hinausgehende Schadenssummen müsste aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Wenn ein Pferd durchgeht und einen Unfall verursacht, greift die Pferdehaftpflicht und sichert gegen die Ansprüche Dritter ab. Vor allem Personenschäden können sehr teuer werden und bis zu hunderttausende Euro kosten, da Schmerzensgeld und Krankenhaus- sowie Arztkosten übernommen werden müssen. Wenn der Verletzte im Anschluss auch noch arbeitsunfähig ist, müsste auch der Verdienstausfall – also der Vermögensschaden – vom Schadenverursacher, d.h. dem Tierhalter, getragen werden. Außerdem werden Sachschäden übernommen, wenn Fahrzeuge in dem Unfall involviert sein sollten. Die Versicherung fungiert auch als Rechtschutzversicherung und nicht berechtigte Ansprüche werden – wenn nötig sogar vor Gericht – abgewiesen.

Bei den Tierhalterhaftpflichtversicherungen können meist verschiedene Policen und Deckungssummen ausgewählt werden. So gibt es Tarife, die pauschal für eine Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 7,5 Millionen, 15 Millionen oder 30 Millionen Euro aufkommen. Zudem lassen sich die Versicherungskosten meist senken, wenn ein Selbstbehalt getragen wird. In diesem Fall wären pro Schadensfall bis zu 250 Euro aus der eigenen Tasche zu zahlen. Je nach Versicherungs-Police können mit einem höheren Selbstbehalt die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen. Was den Umfang der Tierhalterhaftpflichtversicherung angeht, so sind Familienmitglieder, Miteigentümer, Mithalter und Hüter des Pferdes mitversichert. Zudem lassen sich Gastreiter und noch weitere Personen in die Versicherung mit aufnehmen.

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