Es wird immer schwieriger, seine Altversvorsorge durch eine Lebensversicherung abzusichern. Die Renditen sanken in den letzten Jahren deutlich und auch im kommenden Jahr ist damit zu rechnen, dass sie erneut sinken. Doch nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verbraucher ihre Lebensversicherung widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Widerruf bringt deutlich mehr Geld als Kündigung
Die Lebensversicherung wird für viele Versicherer immer mehr zum Problem, da das Geld feststeckt. Denn wird die Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherte nur einen geringen Rückkaufswert, so dass ein großer finanzieller Verlust entsteht. Die Alternative bietet nun der Widerruf der Lebens- und Rentenversicherung. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass der Widerruf der Versicherungen möglich sei, wenn der Versicherte nicht ausreichend und ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden ist. Ist dies nämlich nicht der Fall, so wurde die sogenannte Widerrufsfrist nicht in die Wege geleitet, so dass alte Policen, die schon vor Jahren abgeschlossen wurden, immer noch widerrufen werden können. In der Regel ist das bei fast allen Versicherungen so, eine Prüfung ist es also auf jeden Fall wert und es lohnt sich für Sie deutlich mehr, als die Kündigung der Lebensversicherung. Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung erfolgreich, so bekommen Sie alle eingezahlten Prämien und die Zinsen zurückgezahlt. Nur der Solidaritätszuschlag, die Kapitalertragssteuer und ein geringer Anteil für den bis dahin gewährten Versicherungsschutz kann vom Versicherer einbehalten werden. Der Bundesgerichtshof hat zusätzlich entschieden, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten vom Versicherer und nicht vom Verbraucher gezahlt werden müssen. Dieses Urteil fällt sehr zu den Gunsten der Verbraucher aus.
Widerruf schnell noch prüfen lassen
Selbst wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, können Sie sie noch widerrufen. Handeln Sie also am besten schnell, damit Sie Ihr Geld zurückbekommen und nicht von den sinkenden Renditen betroffen sind. Bitte beachten Sie, dass ab dem 21.06.2016 keine Darlehensverträge mehr widerrufen werden können. Handeln Sie also möglichst schnell und lassen Sie Ihre Lebensversicherung von einem Rechtsanwalt prüfen.