Eine Lebensversicherung zu haben, ist für viele Haushalte sehr wichtig. Beim Abschluss einer Versicherung wird aber dem Kunden weitaus mehr versprochen, als die Renditeentwicklungen am Ende wirklich ergeben. Der Kunde hatte bisher bei solchen Gegebenheiten nicht viele Möglichkeiten: man konnte entweder kündigen, die Lebensversicherung verkaufen oder beleihen.
Kann man seine Beträge eigentlich zurückfordern? Es gibt eine wichtige Voraussetzung dafür: ob man korrekt und nach den Regeln belehrt wurde. Alle Lebens- und Rentenversicherungen, die in dem Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können heute noch zurückgewickelt werden, aber nur für den Fall, dass man keine Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Sofern man einen jüngeren Vertrag hat, sollte man auch berücksichtigen, dass am Anfang der Rückkaufswert zu der Police bei den gezahlten Beiträgen gehört.
Die gute Nachricht ist, dass man zusätzlich noch Zinsen auf seine Beträge zurückgezahlt bekommt, falls es einem gelingt, dem Vertrag erfolgreich zu widersprechen. Der Versicherer hat in diesem Fall alles, was er mit dem Geld des Kunden erwirtschaftet hat, zurückzubezahlen. Die Zinsen betragen jährlich 4 bis 7 Prozent. Um einen geringeren Wert zurückzuerstatten, muss der Versicherer nachweisen, dass er auch weniger in diesem Zeitraum erwirtschaftet hat. In einem Streitfall ist es umso leichter, den Betrag zurückerstattet zu bekommen, desto weniger Zinsen darauf berechnet werden. Es gibt aber auch die Risikobeträge, die der Versicherer von den eingezahlten Beiträgen abzieht. Die Risikobeträge sind die für den Versicherungsschutz anfallenden Kosten.
Ein Widerspruch lohnt sich in der Regel gerade bei den jüngeren Verträgen. Bei einer Auszahlung für Verträge, die in dem Zeitraum von 2007 bis 2009 abgeschlossen wurden, muss man Steuern zahlen.
Vorsichtig sollte man bei den kombinierten Versicherungsverträgen sein, so wie bei der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung. Zusammenfassend kann man sagen, dass es schwer zu beurteilen ist, bei welchen Versicherungsverträgen es sich zu widersprechen lohnt und in welchen Fällen nicht unbedingt. Einen Versuch ist es aber auf jeden Fall wert.

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