Bei einer Zahlungsausfallversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Risikoversicherung zugunsten von Kreditnehmern. Die Police kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie eine Krankheit, ein Unfall, ein Todesfall oder überraschende Arbeitslosigkeit dazu führen würden, dass die vereinbarten Kreditraten vorerst nicht mehr bedient werden können. Die Versicherung stellt damit die kurz- und mittelfristige Liquidität des Schuldners sicher und beugt einem möglichen Zahlungsausfall vor. Zwangsmaßnahmen wie einer Pfändung von Wohneigentum oder Fahrzeugen kann auf diese Weise ebenso vorgebeugt werden wie die Belastung von Erben mit Schulden. Für den Darlehensgeber von Vorteil ist bei Abschluss einer Zahlungsausfallversicherung, dass ein Zahlungsausfall unwahrscheinlicher wird. Das verminderte Risiko gibt er in Form einer Darlehenszusage und/oder günstigeren Konditionen an den Darlehensnehmer weiter.
Besonders häufig werden entsprechende Policen in Zusammenhang mit Baudarlehen und Hypotheken, höheren Konsumkrediten, Autofinanzierungen und Leasing sowie bei der Beantragung von Kreditkarten erworben. Geeignet sind sie insbesondere für bereits verschuldete Antragsteller, Familien mit nur einem Erwerbstätigen und Antragstellern mit mittelmäßiger oder schlechter Bonität. Eine Zahlungsausfallversicherung kann von Darlehensnehmern in der Regel allerdings nicht direkt bei einer Assekuranz abgeschlossen werden. Typischerweise empfiehlt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Abschluss – der Darlehensgeber fungiert als Mittler zwischen Assekuranz und Darlehensnehmer. Eine tiefergehende Überprüfung des Versicherten findet dabei ebenso wenig statt wie eine Gesundheitsprüfung. Die Prämie wird in den meisten Fällen zusammen mit der individuell vereinbarten Zins- und Tilgungsrate bezahlt. Die Prämienhöhe richtet sich einerseits nach der zu versichernden Darlehenssumme, andererseits nach der Bonität des Darlehensnehmers. Es gilt: Je höher das Darlehen und je schlechter die Bonität, desto höher die Prämie. Ein Abschluss bei hohen Beiträgen lohnt sich ggf. trotz der deutlich höheren monatlichen Belastung – viele Geldinstitute erklären sich erst dann bereit, Geld an Antragsteller mit mittelmäßiger oder schlechter Bonität zu verleihen, wenn eine Zahlungsausfallversicherung abgeschlossen wird.
Die Auszahlung im Versicherungsfall erfolgt in der Regel an den Darlehensgeber, der den Betrag dem Konto des versicherten Kunden gutschreibt. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit übernimmt die Assekuranz die laufenden Zins- und Tilgungsraten. Zu beachten ist dabei, dass viele Assekuranzen dieser Zahlungsverpflichtung nicht dauerhaft nachkommen sondern diese auf 24 Monate begrenzen. Im Todesfall tilgt die Assekuranz die bestehende Restschuld, sodass die Erben nicht mit den Schulden des Erblassers belastet werden.