Es gibt kaum ein technisches Spielzeug, welches mein Mann nicht haben will – vor allem, wenn man damit fotografieren kann. Das Schwerste an unserem Urlaubsgepäck ist stets die ganze technische Ausstattung, die “unbedingt“ mit muss. Seine neueste Errungenschaft für unseren nächsten Urlaub: eine kleine Leichtbaudrohne mit Kamera. Vor meinem inneren Auge liefen wilde, sehr Instagram-taugliche Kamerafahrten ab. Aber war da nicht was? Gibt es nicht einige Dinge zu beachten, so rechtlich?, Originalartikel ansehen, BdV-Blog

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