Die private Rentenversicherung ist ein Vorsorgeprodukt zahlreicher Versicherungen, Banken und Finanzdienstleister, das dem Schließen einer finanziellen Versorgungslücke im Alter dient. Die Rentenversicherung finanziert sich im Regelfall über die Einzahlung monatlicher Beiträge bis zum Erreichen der Leistungsphase, ab welcher die monatliche Auszahlung einer Zusatzrente erfolgt. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente, deren Höhe prozentual von den Einzahlungen in Sozialversicherungssystem durch die Erwerbstätigen abhängt, kann beim privaten Rentenabschluss der gewünschte Rentenbetrag individuell festgelegt werden. Ähnlich anderer Vorsorgeprodukte wie der Kapital-Lebensversicherung betreibt der Rentenanbieter mit den eingezahlten Beiträgen einen Renditeaufbau, wobei zwischen konservativen und fondsgebundenen Modellen ausgewählt werden kann. Bei der konservativen Geldanlage wird dem Versicherungsnehmer ein fester Garantiezins zugesichert, während die Rendite bei Fondsprodukte von der wirtschaftlichen Entwicklung der am Fonds beteiligten Unternehmen abhängt. Die vereinbarten Leistungen des privaten Rentenvertrags werden zwingend in monatlich gleichbleibenden Beträgen ausgezahlt, die Einmalauszahlung des Kapitals ist nicht vorgesehen. Zusammen mit der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Vorsorge über den Arbeitgeber ist die private Rentenversicherung zur dritten Säule der Altersvorsorge in Deutschland geworden. Eine staatliche Unterstützung kann durch Produkte wie die Riester- oder Rüruprente (auch Basisrente genannt) beansprucht werden.
Wesentliches Ziel der privaten Rentenversicherung ist es, alltägliche Kosten im Lebensalter abzudecken und so für einen Erhalt des gewohnten Lebensstandards in der letzten Lebensphase zu sorgen. Dies ist bei einem Großteil der Bundesbürger notwendig, die durch die jährlichen Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung erfahren, mit welcher staatlichen Rente sie im Alter rechnen dürfen. Unter Berücksichtigung steigender Lebenshaltungskosten ist eine zusätzliche Vorsorge unumgänglich, wobei die private Rentenversicherung neben klassischen Kapital-Lebensversicherungen eine der beliebtesten Varianten darstellt. Nicht nur in der Art des Renditeaufbaus gibt es je nach Vertragsgestaltung große Unterschiede, beispielsweise wird eine Vererbung eingezahlter Beiträge oder zustehender Rentenleistungen ermöglicht oder gezielt ausgeschlossen. Im Vergleich zu Lebensversicherungen oder Sparplänen sind private Rentenversicherungen ein starres Produkt, bei dem vertraglich eindeutig die Beiträge in der Leistungsphase und die späteren Rentenhöhe benannt werden. Im Unterschied zu anderen Versicherungssparten wird die erzielte Rendite fast ausnahmslos zur Steigerung der späteren Rentenauszahlungen verwendet, eine Reduktion fortlaufender Beiträge ist selten vorgesehen. Zusätzliche Leistungen wie eine Risiko-Lebensversicherung für den Todesfall des Versicherungsnehmers oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung können bei vielen Versicherern als Kombi-Vertrag abgeschlossen werden.