Wer sich mit der Geldanlage auseinandersetzt, wird bei der Investition der Einmalanlage begegnen. Mit der Einmalanlage wird das Vorgehen bezeichnet, bei welchem ein fester Anlagebetrag in Fondsanteile umgewandelt wird. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung. Schon mit einem Fond verteilt der Anleger sein Geld auf diverse Aktien oder Immobilien. Mit diesem Vorgehen profitiert er von dem Zuwachs des Wertes und geht eine Reduzierung des Risikos ein.
Ein Risikogeschäft
Das Gute an Einmalanlagen in Fonds ist, dass diese keine feste Laufzeit besitzen. Zudem sind Zuzahlungen zu jedem Zeitpunkt möglich. In der Form unterscheiden sich die Einmalanlagen in Tagesgeldkonto, Vermögensverwaltung, Versicherungen und Wertpapiere. Der Anleger kann direkt von seiner Anlage profitieren. Allerdings geht er mit jeder Anlage auch ein Risiko des Geldverlustes ein.
Anleger sollten aus diesem Grund immer auch Verluste mit einkalkulieren. Die Einmalanlagen sind daher nicht für jeden etwas und viele gehen dazu über, mit Sparplänen zu arbeiten. Besonders im Hinblick auf Investmentfonds werden die Sparpläne genutzt. Auf diese Weise wird das Risiko gemindert.
Langfriste Anlage für die Altersvorsorge
Schon mit kleinen Beträgen können Anleger am Aktienmarkt investieren und ihre Altersvorsorge angehen. Besonders dann, wenn der Anleger eine größere Summe investieren möchte, kann diese langfristig anlegt werden. Die sofortige Verzinsung dient dazu, dass auch die Rendite schneller steigen. Der Zinssatz ist von Anfang an bekannt und der Anleger kann auf diese Weise den Sparplan an seinen Bedarf anpassen.
Doch nicht nur das. Wer in Aktien investiert, kann diese jederzeit an- und verkaufen. Der Kauf mehrerer Aktien steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Anleger den richtigen Zeitpunkt für den An- oder Verkauf erwischt. Bei den Einmalanlagen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es zu sogenannten Ausgabeaufschlägen kommt, die gezahlt werden müssen. Die Zahlung dieser Beträge geht mit dem Kauf des Fonds einher und wird von der Kapitalanlagegesellschaft festgelegt.