Als Hauseigentümer brauchen Sie verschiedene Versicherungen. Schließlich sollte das eigene Heim vor Einbruch, Feuer und Sturm abgesichert sein. Daher sollten Haus- und Wohnungseigentümer sich nach einer Versicherung umsehen, die all dies beinhaltet. Denn wer nicht versichert ist oder zu wenige Versicherungen in Anspruch nimmt, geht ein Risiko ein. Kommt es also zu einem Schadensfall, sollte die Versicherung zahlen und die Deckungssumme sollte stimmen.
Hausratsversicherung
Sturm-, Feuer- und Einbruchschäden sind unvorhersehbar und stellen eine Gefahr für jeden Hauseigentümer dar. Aus diesem Grund gilt, dass Sie Ihr Heim absichern sollten. Nur wenn der Wert Ihrer Immobilie richtig berechnet wurde, können Sie mit einer Erstattung seitens der Versicherung rechnen.
Die Hausratsversicherung greift genau hier und sichert Ihre Wertgegenstände auch bei einem Blitzschlag oder einem Leitungswasserschaden ab. So werden Schäden an wertvollen Bildern, Möbeln oder Fahrrädern erstattet. Auch Schmuck wird in der Regel bei einem Einbruch zu einem gewissen Anteil erstattet. Oft greifen hier auch Extra-Optionen der Versicherungen, die zusätzlich gebucht werden können.
Wohngebäudeschutz
Besitzen Sie ein eigenes Haus oder eine Wohnung, sollte die Wohngebäudeversicherung keinesfalls fehlen. Und auch wenn es zu Reparaturen an Wohnung oder Haus kommt, können die Kosten entsprechend hoch sein. Das muss nicht sein und Sie können sich vorab absichern. So werden Wände, Dächer und Türen bis hin zur Garage abgesichert. Die Versicherung inkludiert unter anderem Rohrbrüche und andere Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind.
Hauseigentümer, die in Risikozonen leben, sollten sich jedoch zusätzlich absichern. Denn oftmals greift eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung nicht bei starken Unwetterschäden wie einer Überschwemmung oder einem Erdrutsch. Hier sollte eine zusätzliche Versicherung gewählt werden.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftplicht stellt sich als wichtige Immobilien-Versicherung dar. Bei Sachschäden erstattet Ihnen die Versicherung die Neuanschaffung, Reparatur oder sogar den entstandenen Schaden bei einem Ausfall. Auch bei einer Verletzung von Personen treten die Versicherungen in Leistung und erstatten Ihnen unerwartete Kosten wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder die Rentenzahlung.