BU-Rente nicht bedarfsgerecht

Wer für seine Absicherung eine BU-Rente < 1.000 Euro vereinbart, muss sich darüber im Klaren sein, dass sämtliche Kosten im BU-Fall von der Rente bestritten werden müssen und was konkret damit bezweckt werden soll. Die BU-Rente sollte mindestens 80% des Nettoeinkommens abdecken. Lassen Sie sich darüber beraten, welche Kosten Sie im Ernstfall aus der BU-Rente bestreiten müssen.

Laufzeit zu knapp gewählt

Um Beiträge zu sparen, wird manchmal ein Endalter vereinbart, das nicht bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenbeginnalters reicht. Enden die BU-Rentenzahlungen dann bereits zum 60. Lebensjahr, müsste die Zeit bis zum Renteneintritt finanziell überbrückt werden.

Arbeitskraft überhaupt nicht absichern

Aufgrund der Gesundheitsprüfung erhält nicht jeder, der eine umfänglichen BU-Absicherung braucht und wünscht, ihn auch. Häufig führen Vorerkrankungen zur Ablehnung oder der BU-Schutz ist für die eigene Berufsgruppe einfach zu teuer. Deshalb aber komplett auf die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu verzichten, ist falsch. Mit einem Spezialisten sollte geklärt werden, welche weiteren Möglichkeiten zur Absicherung bestehen. Das könnten Grundfähigkeitsversicherungen oder Multi-Risk-Policen sein. Auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Schwere-Krankheit-Policen, sogenannte Dread-Disease-Absicherungen, können eine geeignete Alternative darstellen.

Fehlende Leistungsdynamik

Entspricht die Kaufkraft der abgesicherten BU-Rente im Leistungsfall immer noch dem anfänglichen Wert bei Vertragsschluss? WICHTIG: Den inflationären Kaufkraftverlust nicht vernachlässigen und eine Leistungsdynamik vereinbaren. Gute Versicherer bieten auch Erhöhungsoptionen bei sogenannten Sonderereignissen, z.B. Gehaltssprung > 20%, Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer Immobilie, an.

Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden

Bevor Sie eine BU-Versicherung abschließen, ist der Abschluss einer geeigneten Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem BU-Versicherer, kann ein Rechtsschutzversicherer nützlich sein. AUFGEPASST: Der RS-Versicherer darf nicht zum Konzern des BU-Versicherers gehören. Zu beachten sind auch die Wartezeiten bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Abschluss bereits in jungen Jahren

Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalte und fortschreitendes Alter – solche Faktoren erhöhen das Risiko, berufsunfähig zu werden und sorgen damit auch für höhere Beiträge. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb nicht zu lange gewartet werden.

Lückenhafte und falsche Angaben

Falschangaben beim Abschluss können den Versicherungsschutz kosten! Hier gilt es – am besten gemeinsam mit einem Fachmann – die medizinischen Unterlagen zu checken. Zum einen, um zu prüfen, ob überhaupt Versicherungsschutz erhält ist. Zum anderen aber auch, um zu gewährleisten, dass die dokumentierten Diagnosen mit den Angaben des Versicherten übereinstimmen. Ein Gespräch mit seinem Hausarzt empfiehlt sich ebenfalls, zum einen erhält man Einsicht in seine Krankenakte (wichtig vor allem bei gesetzlich Versicherten) und zum anderen kann man mit seinem Arzt erörtern, welche Daten im Falle einer Arztrückfrage an die Gesellschaft weitergegeben werden müssen.

Gutes Bedingungswerk

Achten Sie unbedingt auf ein gutes Bedingungswerk (am besten mit *****-Sterne-Rating). Ist beispielsweise der Verzicht auf „Abstrakte Verweisung“ nicht vereinbart, zahlt die Versicherung keine BU-Rente, wenn der Versicherte aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf auch nur theoretisch ausüben könnte, sofern dieser seiner Lebensstellung entspricht. Das Risiko der Arbeitslosigkeit trägt der Versicherte, warnen Verbraucherschützer. Auch die Länge des Prognosezeitraumes ist ein wichtiges Kriterium. Einige Vertragswerke geben einen Prognosezeitraum von drei Jahren vor. Bedeutet: Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich drei Jahre lang anhalten. Das muss ärztlich attestiert werden. Und mit Vorhersagen zum Gesundheitszustand über einen derartig langen Zeitraum hinweg, tun sich Mediziner schwer. Die Folge: Der Versicherer verweigert die Leistung. Am Markt sind auch Vertragswerke mit einem sechsmonatigen Prognosezeitraum zu finden. Da die Versicherer in ihren Policen eine freie Vertragsgestaltung vornehmen können, bieten viele von ihnen inzwischen den ungünstigen Prognosezeitraum von 3 Jahren nicht mehr an. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen haben diesen längstmöglichen Prognosezeitraum jedoch noch immer als Klausel in den Policen festgesetzt.

 

Versicherungslexikon

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