Deutschland erlebt seit einigen Jahren einen regelrechten E-Bike-Boom. Der Absatz der batteriebetriebenen Drahtesel ist in den vergangenen fünf Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2016 lag der Marktanteil von E-Bikes unter allen Fahrrad-Verkäufen erstmals bei 15 Prozent – insgesamt wurden 2016 über 600.000 Exemplare verkauft.

Mittlerweile ist die Geschwindigkeit von herkömmlichen Pedelecs in Deutschland in der Regel auf 25 km/h beschränkt. Dennoch steigt aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Räder auch die Zahl der Unfälle mit Elektroradbeteiligung. Im ersten Quartal 2017 waren es alleine 3214 Unfälle. Daher stellt sich oft die Frage: Sind E-Bikes versicherungspflichtig? Und wenn ja, welche unterschiedlichen Versicherungen gibt es?

Pedelecs und S-Pedelecs

Nicht alle Elektroräder müssen versichert werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Pedelecs und S-Pedelecs. Ein Pedelec, kurz für „Pedal Electric Cycle“, ist ein Rad, das von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt wird. Der Motor kann zwar die Tritte des Fahrers unterstützen, jedoch das Rad nicht von alleine antreiben. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h setzt die elektronische Unterstützung aus und Fahrer müssen für zusätzlichen Speed ordentlich strampeln. Pedelecs gelten nach § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als Fahrräder, sind also ebenso wenig versicherungspflichtig wie jeder herkömmliche Drahtesel.

Eine Sonderrolle spielen S-Pedelecs, auch „E-Bike 45“ genannt. Diese stärkeren E-Bikes können maximal mit einem 500-Watt-Motor unterstützt werden. Die Motorenunterstützung endet hier erst bei 45 km/h. Außerdem können viele S-Pedelecs auch ohne Mithilfe des Radfahrers, also nur durch den Motor, angetrieben werden. So erreichen sie immer noch eine Geschwindigkeit von 20 km/h.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass ein S-Pedelec die Voraussetzungen eines Kleinkraftrades erfüllt. Deshalb gelten für das stärkere E-Bike dieselben Regeln wie für Leichtmofa: Diese Einstufung bedeutet vor allem: Bei S-Pedelec werden der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Montage eines kleinen Versicherungskennzeichen erforderlich.

Haftpflichtversicherung für E-Bikes

Für E-Bikes, die als Kleinkrafträder oder Leichtmofas eingestuft sind, wird eine gewöhnliche KFZ-Haftpflichtversicherung nötig. Unfälle werden also nicht mehr von der persönlichen Haftpflichtversicherung übernommen. Dies bedeutet auch, dass sich Fahrer ein Versicherungskennzeichen zulegen müssen. Diese Kennzeichen müssen ab 2015 für neuzugelassene Fahrzeuge auch beleuchtet werden.

Für Radfahrer hat die Haftpflichtversicherung einen interessanten Vorteil: Neben der Übernahme von Unfallschäden beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung auch einen Diebstahlschutz. Da gute Elektroräder weit über 3.000 € kosten können, ist die Haftpflichtversicherung, die schon für 50 € im Jahr abgeschlossen werden kann, ein guter Deal. Schließlich sind Fahrräder egal welcher Art begehrtes Diebesgut und eine herkömmliche Fahrradversicherung, die Diebstähle beinhaltet, kann weitaus teurer werden.

Welches Fahrrad und welche Versicherung für Sie geeignet sind:

  • Pedelec: Wenn Ihnen Geschwindigkeit nicht so wichtig ist und Sie einfach eine Unterstützung beim Radfahren wünschen, beispielsweise für Fahrten in der Stadt, ist das Pedelec die richtige Wahl für Sie. Eine Versicherung ist nicht verpflichtend. Allerdings wird empfohlen, zumindest eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch eine zusätzliche Fahrradversicherung gegen Diebstähle kann sich lohnen, da die teuren Räder häufig gestohlen werden.
  • S-Pedelec: Wer auf dem Land unterwegs ist und weite Strecken zurücklegt, der greife zum S-Pedelec. Dieses schnellere Rad benötigt eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Allerdings ist der Diebstahlschutz in der Regel inklusive.

 Bilderquelle: https://pixabay.com

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