Lebensversicherungen sind beliebt – rund 90 Mio Verträge existieren allein in Deutschland. Dabei unterscheidet man zwei Formen: die Risikolebens-und die Kapitallebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung wird allein der Todesfall versichert. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Versicherungssumme. Sinn und Zweck dieser Form der Lebensversicherung ist also die Absicherung der Familie oder des Partners vor dem Renteneintritt.
Im Gegensatz dazu ist die Kapitallebensversicherung ein Altersvorsorge-Klassiker. Der Versicherungsnehmer erlebt im Normalfall den Vertragsablauf und erhält dann eine im Versicherungsschein vereinbarte Summe inklusive einer Gesamtverzinsung. Diese setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Dem gesetzlich festgelegten Garantiezins sowie der Überschussbeteiligung, die von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, der Entwicklung des versicherten Risikos und den internen Kosten des Versicherers beeinflusst wird. Überschüsse entstehen zum Beispiel dann, wenn die Kapitalanlage der Lebensversicherer höhere Erträge abwirft, als für die garantierte Verzinsung der Sparanteile ihrer Kunden notwendig ist. Wie hoch die Überschussbeteiligung genau ausfallen wird, weiß man zu Beginn nicht…

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