Im Kontext mit Rentenversicherungen kommt immer wieder das sog. Langlebigkeitsrisiko zur Sprache. Die Versicherer betonen gerne, dass sie die einzigen sind, die dieses Risiko überhaupt absichern können und wollen; Verbraucherschützer hingegen kritisieren von Zeit zu Zeit die vermeintlich viel zu lange Lebenserwartung, die der Kalkulation dieser Produkte zu Grunde liegt. Welche Bedeutung kommt denn dem sog. Langlebigkeitsrisiko zu? Einfach ausgedrückt beschreibt es das Risiko eines Menschen, im Laufe seines Rentnerdaseins sein Geld komplett verbraucht zu haben. Da dieser Zeitpunkt in aller Regel nicht mit dem Todeszeitpunkt übereinstimmt, ergibt sich die Situation „Die Kohle ist weg, und ich bin noch da“.
Wie lange ein Mensch dann wirklich noch leben wird, kann natürlich keiner exakt vorhersehen. Das ist von zahlreichen Einflüssen abhängig, wie bspw. Lebensweise (Einkommen, Beruf, Ernährung / Rauchen, sportliche Aktivität, Stress, Hobbies, gesundheitliche Verfassung), Geschlecht, Geburtsjahr, erbliche Faktoren, medizinscher Fortschritt / Versorgung oder Umwelteinflüsse. Zu diesem Thema liegen zwar sehr viele Statistiken, Thesen und Bewertungen vor, aber de facto sind Prognosen schwierig – vor allem wenn sie die Zukunft betreffen! Hier stellt sich jetzt die Frage, wie teuer es denn werden kann, wenn jemand älter wird, als er heute glaubt. Dies verdeutlicht das folgende Beispiel, was sich in Frankreich tatsächlich so zugetragen haben soll.
Würden Sie einer 90jährigen Frau eine Wohnung abkaufen, die einen Marktwert von 300.000 Euro hat, wenn sie der Frau bis zu ihrem Lebensende jeden Monat 2.500 Euro zahlen müssen? Gemäß der Lebenserwartung des statistischen Bundesamtes liegt der Kaufpreis in diesem Fall bei 126.000 Euro und die restliche Lebenserwartung der Frau bei 4,2 Jahren. Tatsächlich wurde die Frau 122 Jahre und 164 Tage alt. Der Käufer starb vor der Verkäuferin und die Erbin des Käufers musste weiterzahlen. Am Ende kostet die Wohnung knapp 1 Mio. Euro, also mehr als das Dreifache des Marktwertes. Wie sieht es aber nun mit den Sicherheitszuschlägen aus, die die Versicherer kalkulieren? Die Lebenserwartung einer heute 65jährigen Frau liegt gemäß statistischem Bundesamt (Periodensterbetafel) bei 86,1 Jahren, die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hingegen rechnet mit 92,4 Jahren. Der Unterschied liegt also bei 6,3 Jahren. Ist dieser Unterschied gerechtfertigt? Oder ist dieser Unterschied viel zu hoch, wie vor allem Verbraucherschützer und Journalisten gerne kritisieren? Hierzu sollte man beachten, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung des statistischen Bundesamtes auf die Gesamtbevölkerung bezieht. Kunden, die hingegen eine sofort beginnende Rentenversicherung abschließen, sind eine Untergruppe, deren Lebenserwartung mit großer Wahrscheinlichkeit höher ist. Einerseits gehören Menschen, die private Rentenversicherung abschließen, häufig zu den eher besser „Gestellten‘“, was in Folge dessen oftmals auch einen gesünderen Lebenswandel bedingt, bspw. durch den Genuss von Bio-Lebensmitteln und / oder weniger (billigem) Fleisch- bzw. Fast-Food-Konsum.
Andererseits werden Menschen mit starken Vorerkrankungen (Krebs, Schlaganfall, Nieren- und Leberschäden etc.) keine sofort beginnende Rentenversicherung abschließen oder sie werden bei einer bestehenden Versicherung das Kapitalwahlrecht ausüben. Insofern macht die Annahme, dass privat rentenversicherte eine höhere Lebenserwartung haben, als der Durchschnitt der Bevölkerung, durchaus Sinn. Die Menschen sind eben doch nicht alle gleich, wie es uns viele Politiker und inzwischen auch sog. „Gender-Wissenschaftler“ suggerieren. In diesem Zusammenhang macht es auch Sinn, noch einmal an den Kollektivgedanken der Versicherung zu erinnern. Die ersten Versicherungen entstanden, als sich Bauern (einer Region) zusammengetan haben, um ihre Scheunen gemeinsam gegen Feuer zu versichern. Jeder einzelne alleine hätte die Prämie für eine entsprechende Feuerversicherung nicht stemmen können. Da aber die Wahrscheinlichkeit relativ gering war, dass in der gleichen Region gleichzeitig mehrere Scheunen abbrennen, erzielten die Bauern über den Risikoausgleich im Kollektiv eine günstigere Prämie.
Dieser Kollektivgedanke führt denn auch dazu, dass bei Rentenversicherungen die Kunden, die früher sterben, entsprechend weniger Rentenleistungen erhalten, als die Kunden die länger leben. Oder mit anderen Worten: Ein Teil der Kunden profitiert von der Kalkulation, für einen Teil ist es mehr oder weniger neutral und für einen Teil eben auch schlechter. In den Medien stürzt man sich natürlich gerne auf den Teil der Kunden, der mit „seiner“ Rentenversicherung vermeintlich schlecht(er) gefahren ist. Dabei wird gerne vergessen, dass gerade nicht jeder Kunde sein individuelles Risiko trägt, sondern die Risiken – in diesem Fall das der Langlebigkeit – gelichmäßig über alle Versicherten verteilt werden. An dieser Stelle muss natürlich auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass das Versicherungsunternehmen das Risiko dafür alleine schultert, dass seine Kalkulation womöglich nicht aufgehen könnte. Im umgekehrten Fall hingegen existiert eine gesetzliche Regelung, wie die Versicherten an den Erträgen aus einer „besonders vorsichtigen Kalkulation“ zu partizipieren haben. Insofern besteht auch nicht die Gefahr, dass ein Versicherer zu vorsichtig rechnet und den Kunden damit Gelder vorenthalten werden. Aber gerade dieser Kollektivgedanke wird in der Argumentation gegen die „Abzocker bei den Versicherern“ gerne ignoriert. Zu der Thematik „Länger leben“ hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Internet eine Informationsseite eingerichtet: www.7jahrelaenger.de.
Hier findet man u. a. einen Altersrechner, der aufzeigt, wie hoch die eigene Lebenserwartung ist. Der sog. Lebenskostenplaner verdeutlicht für unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens , welche Ausgaben sich innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren ergeben können. Unter der Rubrik „Wissenswertes“ werden verschiedene Themen behandelt, z. B. Gesunde Ernährung, positive Lebenseinstellung, Alter im Wandel oder falsche Altersbilder.