Die Datenträgerversicherung deckt Schäden an Datenträgern aller Art ab. Dies können Festplatten, Disketten oder Magnetbänder oder auch optische Datenträger wie DVDs und CDs sein. Ebenfalls ist die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der verlorenen Daten abgedeckt, diese umfasst sowohl Systemdaten (z. B. zerstörte Software) als auch erfasste Stamm- und Bewegungsdaten. Die Wiederherstellung der Daten auf schadhaften Datenträgern übernehmen meist beauftragte Spezialfirmen. Des Weiteren kommt die Datenträgerversicherung bei Datenverlust durch Diebstahl, Raub oder Plünderung auf. Außerdem sind Schäden an Datenträgern abgedeckt, die durch Blitzschlag oder fehlerhafte Datenfernübertragungen entstanden sind. Vorrangiger Versicherungsgegenstand sind die Daten, wobei auch der Ersatz der Datenträger Bestandteil der Versicherung ist. Jedoch ist der geldwerte Verlust z. B. von Unternehmensdaten in der Regel wesentlich schwerwiegender als die Wiederbeschaffung der Datenträger. Die Datenträgerversicherung ist zwar als eigenständige Versicherungsform anzusehen, ist aber eng an die Bedingungen der Elektronikversicherung angelehnt. Daher ist die Datenträgerversicherung in der Regel nicht einzeln erhältlich, sondern als Zusatzoption zu einer IT- oder Elektronikversicherung. Die meisten großen Versicherungsgesellschaften haben Datenträgerversicherungen im Portfolio, auch eine Reihe kleinerer Versicherungen hat diese Im Angebot.
Neben dem beschriebenen Basisschutz, welcher meist mit dem Schaden oder Verlust der Hardware einher geht, können mit dem erweiterten Deckungsschutz auch Datenverluste versichert werden, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind. Dies sind Fehlbedienungen bei der Dateneingabe, Computerviren, Über- und Unterspannungen sowie Stromausfall, höhere Gewalt und Sabotage. Darüber hinaus umfasst der erweiterte Schutz Datenverluste durch klimatische Einflüsse und elektrostatische Aufladungen. Grundsätzlich nicht abgesichert sind Schäden, die durch Abnutzung entstehen oder wenn der eingetretene Verlust der Daten oder der Schaden an Datenträgern vorhersehbar war. Des Weiteren sind Daten, die sich bei externen Datenverarbeitern befinden, nicht versichert (es können aber Zusatzversicherungen für den Transport der Daten zu externen Dienstleistern abgeschlossen werden). Der Versicherungsschutz gilt außerdem nicht für Schäden, die durch Softwareupdates oder Nichtbeachten von Herstellerangaben entstanden ist. Daraus ergeben sich die Pflichten des Versicherungsnehmers, diese umfassen das Erstellen regelmäßiger Datensicherungen auf geeigneten Medien sowie das Einhalten von Herstellervorgaben hinsichtlich der Wartung und Pflege der Datenträger sowie des gesamten IT-Systems. Bei der erweiterten Deckung ist der Einsatz von Antiviren-Software Bestandteil des Versicherungsvertrages.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen