In Deutschland besitzt fast jeder Haushalt eine Lebensversicherung. Die einst so beliebte Geldanlage zur Altersvorsorge ist allerdings in jüngster Vergangenheit zunehmend in Verruf geraten, weil die Entwicklung der Renditen weit hinter den bei Vertragsschluss vorgerechneten Werten zurückgeblieben ist. Wer aus der Lebensversicherung aussteigen und sein Geld anderweitig anlegen möchte, konnte seinen Vertrag bislang nur kündigen oder verkaufen. Das wiederum ist meistens mit finanziellen Einbußen verbunden. Seit März 2016 steht vielen Kunden ein weiterer Weg offen, um sich von ihrem Vertrag zu trennen: der nachträgliche Widerruf der Lebensversicherung.

 

BGH gibt den Weg zum rückwirkenden Widerruf frei

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen zugunsten von Versicherten entschieden und diesen das Recht auf einen nachträglichen Widerspruch ihres Lebensversicherungsvertrags zugesprochen. Von den Urteilen betroffen sind Verträge zur Lebens- und Rentenversicherung, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Bei Abschluss dieser Verträge müssen Verbraucher vom Versicherer eine schriftliche Belehrung über ihr Widerrufsrecht erhalten haben. Aus dieser geht hervor, dass die Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen (bei Verträgen vor dem 8.12.2004 14 Tagen) nach Vertragsbeginn schriftlich widerrufen können. Erfolgte kein Widerruf, galt der Vertrag als geschlossen.

Verbraucher, welche diese schriftliche Widerrufsbelehrung nicht erhalten haben oder bei denen sie nicht korrekt formuliert wurde, können dem Vertrag auch heute noch widersprechen. Dadurch erhalten Verbraucher den größten Teil ihres eingezahlten Geldes inklusive einer Verzinsung zurück. Von dem eingezahlten Betrag gehen allerdings Steuern sowie ein Beitrag für die Versicherung ab. Letzterer fällt an, weil die Versicherung über die Jahre trotzdem den versicherten Todesfallschutz geboten hat.

 

Viele Renten- und Lebensversicherungsverträge betroffen

 

Laut Verbraucherschützern sind viele Verträge betroffen. Schätzungen gehen von etwa 60 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge aus, die während des besagten Zeitraums abgeschlossen wurden. Die Chancen stehen also gut, dass auch die eigene Lebensversicherung dazugehört. Um sich das eingezahlte Geld inklusive der Zinsen zurückzufordern, reicht häufig ein Musterschreiben an den Versicherer. Verweigert dieser im ersten Anlauf die Auszahlung, lohnt es sich in vielen Fällen, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Fordert dieser erfolgreich die Zinsen ein, hat sich die Investition ausgezahlt. Doch kommt es hierbei natürlich auch immer auf den Wert des Versicherungsvertrags an.

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