Eine Wassersportversicherung umfasst Leistungen bei Schadenfällen, die Wassersportler dritten Personen zugefügt haben und die im Zusammenhang mit dem Gebrauch und Besitz eines Bootes oder ähnlichem stehen. Ein Sportboot ist ein ausschließlich für private Zwecke genutztes Wasserfahrzeug. Eine Berufsbesatzung ist nicht vorhanden. Das Boot dient nur dem privaten Vergnügen und dem sportlichen Anlass. Dazu können auch Charterboote zählen. Eigentümer, Halter, Besitzer und Führer von Motorbooten, Booten mit Außenbord- oder Hilfsmotor sowie Segelbooten sollten eine Wassersportversicherung abschließen. Wassersportversicherungen sind darüber hinaus auch für Wassersportfahrzeuge erhältlich, für die kein Führerschein erforderlich ist. Das können Paddel-, Ruder- und Schlauchboote, Kanadier sowie Kanus sein. Auch Windsurfgeräte und Kite-Sportgeräte werden bei der Wassersportversicherung berücksichtigt. Dazu zählen ebenso Eissegler und Strandsegler. Im Ausland richtet sich der Versicherungsschutz nach den jeweiligen staatlichen Vorgaben.
In der Wassersportversicherung ist neben dem Haftpflichtschutz auch Kasko- und Rechtsschutz möglich. Darüber hinaus ist in der Regel in Wassersportversicherungen eine Sportboot-Insassen-Unfallversicherung enthalten. Üblicherweise umfasst die Wassersport-Haftpflicht weltweiten Versicherungsschutz und deckt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden ab. Haftpflicht bedeutet in diesem Fall, den Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Die Versicherung prüft, ob und in welcher Höhe der Wasserfahrzeugbesitzer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Eine weitere Aufgabe der Wassersporthaftpflichtversicherung ist, den Schaden in Geldwert zu erstatten oder unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren. Bei einem Rechtsstreit tritt die Wassersportversicherung für den Versicherten ein. Sie führt den Prozess und übernimmt die Kosten. Einige Länder schreiben die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung per Gesetz vor. Der Versicherte muss die Versicherung durch einen Bestätigung auf Verlangen nachweisen können. Das ist besonders in Ländern wie beispielsweise Kroatien, Spanien und Italien der Fall. Durch eine Wassersportkaskoversicherung werden auch Schäden am eigenen Boot ersetzt. Durch Unfall oder anderweitig entstandene Beschädigungen sowie bei Verlust des Wasserfahrzeugs tritt die Vollkaskoversicherung ein. Zu den versicherungsfähigen Schäden gehört auch das Kentern oder Sinken des Bootes oder Schäden durch Blitzschlag, Vandalismus, Explosion, Brand oder Diebstahl des kompletten Wasserfahrzeugs. Äußeres Zubehör und lose Teile unterliegen häufig besonderen Vorschriften. Sollte an einem Boot der Mast brechen, tritt die Vollkasko auch für Folgeschäden ein. Alle im Vertrag deklarierten Sachen sind ebenfalls in der Versicherung enthalten. Konstruktions-, Material- und Fabrikationsfehler, Schäden durch Witterungseinflüsse und normale Abnutzungserscheinungen werden von der Kaskoversicherung jedoch nicht berücksichtigt. Auch vorsätzlich vom Eigentümer herbeigeführte Schäden sind von der Leistung ausgeschlossen.

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