Lebensversicherungen und auch Rentenversicherungen waren für viele Verbraucher über einen langen Zeitraum ein wichtiger Bestandteil ihrer Rente, doch die Renditen entwickelten sich für viele zunehmend schlecht und enttäuschend. Aktuell gibt es jedoch einen Ausweg aus der Misere: Der Widerruf der Lebensversicherung.

 

Widerruf bringt mehr Geld als Kündigung

 

Die Lebensversicherer sind durch die langanhaltende Niedrigzinsphase unter Druck gesetzt, das merken auch die Verbraucher nach und nach. Dadurch, dass die Renditeentwicklung der Lebensversicherung nicht annährend so verläuft, wie sie sich erhofft hatten. Der ganze Lebensplan kann durch die finanziellen Einbrüche schieflaufen, da die Altersvorsorge nicht mehr sicher ist. Natürlich besteht die Möglichkeit, die Versicherungspolice bereits vorzeitig zu kündigen, doch das ist ebenfalls keine endgültige Lösung, da die Rückkaufswerte in der Regel enttäuschend sind. Das Geld muss jedoch nicht zwangsläufig in der Versicherung „feststecken“, denn der Bundesgerichtshof hat den Verbrauchern nun eine Möglichkeit eröffnet, den Widerruf der Lebensversicherungen.

 

Voraussetzungen für den Widerruf

 

Damit Sie Ihre Versicherung widerrufen können, muss festgestellt werden, dass Sie nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeiten eines Widerrufs aufgeklärt wurden. Denn dann wurde die sogenannte Widerrufsfrist gar nicht erst aktiviert und die Versicherung kann noch viele Jahre nach dem eigentlichen Abschluss widerrufen und somit rückgängig gemacht werden. In der Regel sind Lebensversicherungen betroffen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Diese sind nämlich meistens nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen worden. Aber auch bei anderen Modellen kann der Widerruf möglich sein, falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dies wurde vom Bundesgerichtshof in einem Urteil beschlossen. Falls die Widerrufsbelehrung bei Ihnen fehlerhaft war, kann die Lebens- oder Rentenversicherung komplett rückabgewickelt werden. Somit erhalten Sie alle Beiträge, die Sie je gezahlt haben, zurück. Der Versicherer kann nur einen geringen Anteil dafür abziehen, dass er den Versicherungsschutz gewährt hat. Außerdem einen kleinen Anteil für den Solidaritätszuschlag und die Kapitalertragssteuer. Der Rest des gezahlten Geldes wird komplett zurückerstattet. Sogar die Verwaltungs- und Abschlusskosten muss der Versicherer bezahlen.

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