Investmentfonds differenzieren sich gegenüber anderen Anlageformen durch ihre Risikostreuung, Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Sie sind somit gut für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet.

Risikostreuung

Investmentfonds ist seitens des Gesetzgebers eine Risikostreuung auferlegt. Üblicherweise können maximal 5 Prozent des Fondsvermögens in ein einzelnes Unternehmen investiert werden. Ein Großteil der Fonds hat sich an über 100 Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Ländern beteiligt. Darüber hinaus stehen dem Management in Abhängigkeit von den Fondsbedingungen auch andere Anlageklassen wie z.B. verzinsliche Wertpapiere oder Immobilien zur Wahl. Ein Totalverlust oder starke Kursverluste einer Aktie fallen dabei nicht so stark ins Gewicht. Das Gesamtrisiko minimiert sich dadurch. Mit der Direktanlage in Aktien kann man diese Risikostreuung schwerlich realisieren.

Flexibilität

Mit Investmentfonds ist man als Sparer sehr flexibel. Ein- und Auszahlungen sind börsentäglich in beliebiger Höhe möglich. Auch wenn Fonds besonders für das langfristige Sparen geeignet sind, gibt es keine Mindestanlagedauer oder Kündigungsfristen. Die Anleger sind nicht an einen Vertrag gebunden.

Transparenz

Fondsgesellschaften informieren halbjährlich mit umfangreichen Berichten über die getätigten Transaktionen. Damit ist für den Anleger auch Transparenz gewährleistet. Zudem stellen die meisten Kapitalanlagegesellschaften im Internet aktuelle Informationen über die Aufteilung des Fondsvermögens nach Branchen oder Regionen sowie über die größten Einzelpositionen der Fonds bereit. Außerdem sind Fondsinformationen auf vielen Börsenplattformen abrufbar. Bei anderen Formen der Altersvorsorge (z.B. bei Lebensversicherungen) ist es oftmals viel schwieriger zu recherchieren wie die Spargelder genau angelegt werden.

Sicherheit

Seit der Finanzkrise und der undenkbar erscheinenden Insolvenz einer amerikanischen Großbank wie Lehman Brothers, hat das Emittentenrisiko bei Geldanlagen wieder eine größere Bedeutung erhalten. Fonds stellen nach dem Investmentgesetz Sondervermögen dar: Die Vermögensgegenstände eines Investmentfonds sind getrennt von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bei einer Depotbank hinterlegt. Die zum Investmentvermögen gehörenden Guthaben werden auf Sperrkonten geführt. Damit gerät das investierte Vermögen der Anleger bei einer wirtschaftlichen Schieflage der Fondsgesellschaft nicht in Gefahr: Bei einer möglichen Insolvenz ist dieses Sondervermögen gesetzlich geschützt und fließt nicht in die Konkursmasse mit ein. Diese gesetzlich vorgegebene Struktur stellt den entscheidenden Unterschied zu Zertifikaten dar, die als Inhaberschuldverschreibung emittiert werden und bei denen die Einlagensicherung nicht gewährleistet ist.

Vermögensaufbau

Fonds eignen sich deshalb besonders für den langfristigen Vermögensaufbau und für die Altersvorsorge. Schon mit kleinen Beiträgen können Sparer Anteile an Investmentfonds erwerben. Eine Mindestanlagesumme gibt es in der Regel nicht. Sparpläne sind oft schon ab 25 Euro pro Monat möglich.

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